Brilon. Übersicht soll den Flächenverbrauch reduzieren. Längst nicht alle Grundstücke stehen zur Verfügung. Aber besonders auf den Dörfern geht was.

Am 3. August schaltet die Stadt Brilon auf ihrem Immobilien-Portal das Baulandkataster frei. Es bietet einen Überblick über verfügbare Baugrundstücke und soll Verkäufer und Käufer zusammenführen. Aktuell gibt es etwa 650 freie Grundstücke - aber längst nicht alle Eigentümer wollen sich von ihrem Grund und Boden trennen.

Vor einem Jahr, im Juli, hatte der Rat beschlossen, die kommunale Wohnbaulandentwicklung neu auszurichten. Das Planungsbüro SSR aus Dortmund (Schulten Stadt- und Raumentwicklung) sollte ein entsprechendes Strategiekonzept entwickeln. In diesem Konzept wurden in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung unter anderem das Angebot an Wohnbauland sowie die entsprechende Nachfrage ermittelt und gegenübergestellt.

Insgesamt 650 Baulücken ermittelt

Zu dem Angebot zählen auch sogenannte Baulücken. Dabei handelt es sich um Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften, welche nach überschlägiger Prüfung aus öffentlich-rechtlicher Sicht bebaubar sind, bisher allerdings noch nicht oder nur sehr gering zu Bauzwecken genutzt werden.

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Die Stadtplanungsabteilung hat durch Abgleich von Luftbildern und Planunterlagen (z.B. Bebauungspläne) ca. 650 Baulücken im Stadtgebiet identifiziert, davon entfallen etwa 250 auf die Kernstadt. Insgesamt befinden sich über 90 Prozent in Privatbesitz. Auf dem Papier handelt es sich hierbei zunächst um eine beträchtliche Reserve. Eine zu Beginn des Jahres durchgeführte Eigentümerbefragung hatte ergeben, dass der Großteil dieses Potenzials dem Markt nicht zur Verfügung steht.

Zu 71 Prozent der Baulücken in den Ortsteilen und zu 73 Prozent der Baulücken in der Kernstadt erfolgte eine Rückmeldung (Stand Mai 2020). Die überwiegende Mehrheit der Befragten signalisierte vor allem kurzfristig keine Bereitschaft zum Verkauf; 289 Eigentümer sprachen sich gegen eine Veröffentlichung aus.

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Als Gründe wurden insbesondere die Bevorratung für die Nachfahren, finanzielle Aspekte sowie die Nutzung als Garten/Grünland genannt. Es haben sich jedoch knapp 30 Baulücken gefunden, die dem Markt sofort zur Verfügung stehen. Sie befinden sich fast ausschließlich in den Briloner Ortsteilen und sollen in einem sogenannten Baulandkataster dargestellt werden.

Innenentwicklung mobilisieren

Das Baulandkataster ist ein Instrument zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen. Wie die Verwaltung mitteilt, leistet das Baulandkataster einen Beitrag zum schonenden Umgang mit der Ressource Fläche und verbessert nachhaltig die Ausnutzung bestehender technischer und sozialer Infrastrukturen. Das Kataster ist eine Karte oder Liste, in der Baulücken veröffentlicht werden können, sofern die Eigentümer dem nicht widersprechen. Rechtliche Grundlage ist § 200 (3) BauGB.

Eigentümer können sich melden

Im Baulandkataster der Stadt Brilon werden städtische und private Baugrundstücke, welche sofort verfügbar sind oder zu denen keine Rückmeldung erfolgte, veröffentlicht. Zu den Grundstücken werden kurze Steckbriefe verfügbar sein, in denen z.B. Angaben zur Grundstücksgröße und zum geltenden Planungsrecht erfolgen.

Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht. Die Liste ist nicht abschließend. Auf Initiative der Eigentümer und nach einer generellen Prüfung der Bebaubarkeit werden weitere Grundstücke in das Kataster aufgenommen. Dies können Grundstücke sein, welche bisher nicht erfasst wurden oder solche, zu denen bisher kein Verkaufswunsch vorlag.

Das Baulandkataster ist auf dem Immobilienportal der Stadt www.o-im.de/brilon/start.php zu finden. Interessenten können über ein entsprechendes Formular ihre Kontaktdaten von der Stadt Brilon an die jeweiligen Eigentümer weiterleiten lassen. Die Eigentümer können dann auf eigene Initiative hin den Kontakt herstellen. Bis dahin bleiben sie anonym.

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An etwaigen Verhandlungen ist die Stadt nicht beteiligt, ebenso wenig ergeben sich über die Bestimmungen des § 200 (3) BauGB hinaus Rechtsfolgen oder Verpflichtungen zwischen der Stadt und den Grundstückseigentümern und Interessenten.