Marsberg. Ein Mann soll in Marsberg einem Mädchen (11) von hinten mit beiden Händen mehrere Sekunden an ihrer Brust gerieben haben. Das sagte der Richter.

Als Angeklagtem blieb ihm das letzte Wort. „Ich habe nur die Wahrheit gesagt“, übersetzte der Dolmetscher die Worte des 30-jährigen Asylbewerbers. Bis zuletzt beteuerte der Iraner mit Duldungsstatus seine Unschuld. Er kenne nicht einmal das Mädchen, das er sexuell belästigt haben sollte, wie ihm die Staatsanwaltschaft Arnsberg vorwarf. Er habe es noch nie gesehen, übersetzte ihn der Dolmetscher.

Freundin des Mädchens bestätigte die Aussagen

Von hinten soll er sich laut Anklage dem elfjährigen Mädchen genähert haben, seine Arme unter ihre Arme hindurch gesteckt und sie an der Brust angefasst haben. Das Mädchen sagte im Zeugenstand aus, dass die Berührung mehrere Sekunden gedauert und er ihre Brust gerieben habe. Die 10-jährige Freundin des Mädchens bestätigte die Aussagen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte ihn Amtsrichter Eberhard Fisch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Beide glaubten den Aussagen der Mädchen. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte seine Tat.

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Täter sucht schon vor der Tat Kontakt

„Die Mädchen haben detailliert und nachvollziehbar den Tathergang beschrieben“, waren sich Amtsrichter Fisch und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einig. Die beiden Mädchen wohnen in einem Ortsteil von Marsberg, in dem auch der Asylbewerber in einem Wohnheim lebt. Das geschädigte Mädchen: „Schon am Tag vorher ist er im gleichen Bus wie ich gewesen und an der Bushaltestelle mit mir ausgestiegen.“ Er habe sie bis zum Hof ihres Elternhauses begleitet und sie beispielsweise gefragt, ob ihre Eltern das Haus selber gebaut hätten.

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Am nächsten Tag war sie mit ihrer Freundin auf dem Weg zum Spielplatz, da sei er auf der anderen Straßenseite in die gleiche Richtung gegangen. Er habe dann die Straßenseite gewechselt, sei schneller hinter ihnen hergelaufen, bis er hinter ihnen stand. Dann habe er von hinten unter ihre Arme gefasst und mit beiden Händen an ihrer Brust gerieben. Das Mädchen: „Das hat schon einige Sekunden gedauert.“ Dann habe er die Hände weggenommen und sei weg. Die Freundin: „Wir haben einen richtigen Schreck bekommen.“

Polizei: Mann unter dem Namen „der Kitzermann“ bekannt

Amtsrichter Fisch sah hier „ein erhebliches Vergehen“ und warf dem Angeklagten vor: „Sie haben die Arglosigkeit und Unerfahrenheit eines sehr jungen Kindes ausgenutzt und den Überraschungseffekt genutzt.“

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Laut Polizeibericht soll er unter Kindern mit dem Spitznamen „der Kitzelmann“ bekannt sein. Ob sie den Namen schon mal gehört hätten, wenn sie mit dem Bus unterwegs waren, wollte der Amtsrichter von den beiden Mädchen wissen. Das geschädigte Mädchen nickte, die Freundin kannte den Namen nicht, hatte aber schon mal gesehen „dass er was mit zwei Freundinnen gemacht hatte“.

Weil der Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und auch die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass ihm das Urteil eine Warnung sein wird, wurde die Haftstrafe zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen zu zahlen. Binnen einer Woche kann Berufung eingelegt werden.