Brilon. Zu weit gingen der Briloner Bürgerliste die Ausnahmen, die die Stadt Brilon bei ihrem Pestizid-Verbot zulassen wollte. Der Rat hat entschieden.

Zu weit gingen der Briloner Bürgerliste (BBL) die Ausnahmen, die die Stadt Brilon bei ihrem Pestizid-Verbot zulassen wollte. Das sei, so ihr Sprecher Reinhard Loos, "nicht im Sinne des Naturschutzes".

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Von Jürgen Hendrichs, Jana Naima Schopper, Thomas Winterberg, Jutta Klute, Kevin Kretzler, Annette Dülme, Stefanie Bald, Laura Marie Dicke und Boris Schopper

Im Mai vergangenen Jahres war einem Passanten aufgefallen, dass ein Mitarbeiter des städtischen Bauhofes an den Randbereichen eines Kinderspielplatzes am Kalvarienberg ein glyphosathaltiges Unkrautvernichtungsmittel versprüht hatte.

BBL will Verzicht von Pflanzengiften

Vier Pflegekategorien für Pflanzflächen

Die öffentlichen Grünflächen sind in vier Pflegekategorien eingeteilt:

Intensive Pflegeflächen (z.B. Wechselflor und Stauden): das Unkraut zwischen drei- und fünfmal im Jahr per Hand entfernt.

Strauchpflanzungen an exponierten Stellen im Stadtkern: Hier sind etwa drei manuelle Pflegegänge im Jahr vorgesehen.

Extensive Pflegeflächen (Stadt- und Ortsränder): Ein bis zwei Motorsensengänge im Jahr.

Restliche Pflanzflächen (Außenbereiche, Umpflanzung von Sportplätzen etc.): Etwa alle fünf Jahre gibt es einen Verjüngungsschnitt an den Gehölzen. Eine Unkrautentfernung findet in dieser Kategorisierung allerdings nicht statt.

Daraufhin hatte der Rat den eilends eingereichten Antrag der BBL, auf den Einsatz von Pflanzengiften zu verzichten - so wörtlich - "wohlwollend zur Kenntnis genommen" und angesichts der öffentlichen Empörung zunächst beschlossen, grundsätzlich auf diese Mittel zu verzichten.

Das hatte aber bereits wenige Wochen später, im Juli, der Forst- und Umweltausschuss bereits wieder relativiert. Zur Bekämpfung der Herkulesstaude, bei Schadpilzbefall wie Mehltau, beim massenhaften Auftreten von schädlichen Insekten und zur Abwehr des auch für Menschen gefährlichen Eichenprozessionsspinners sollte die Verwendung der entsprechenden chemischen und von der Landwirtschaftskammer zugelassenen Mittel möglich sein.

Einstimmig im Umweltausschuss verabschiedet

Gleichzeitig wurde damals die Verwaltung beauftragt, bis zu dieser Vegetationsperiode den Einsatz von Pestiziden in das Grünpflegekonzept einzuarbeiten. Das liegt jetzt vor und wurde, wie berichtet, im Forst- und Umweltausschuss einstimmig verabschiedet, auch mit der Stimme der BBL.

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Damals nahm allerdings nicht Reinhard Loos für die BBL an der Sitzung teil. Im Rat monierte Loos jetzt zum Beispiel, dass Herbizide auch bei Grünanlagen eingesetzt werden können, die so sehr mit Wurzelunkraut durchsetzt sind, dass der Boden sonst ausgetauscht werden und dort - so die Verwaltung - „ein unverhältnismäßig hoher Pflegeaufwand" betrieben werden müsste. Das ist im vergangenen Jahr zum Beispiel beim Kreisverkehr am Finanzamt erfolgt. Kostenpunkt: 5951,06 Euro.

Ausnahmen sollten gelten

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Auch gegen Schadpilze und -insekten wie Mehltau und Läuse an Rosen oder Buchsbaumpilz sollte nichts mehr unternommen worden. Die vorgesehenen Ausnahmen, so Loos, "öffnen Tür und Tor". Deshalb sollten seiner Meinung nach die Ausnahmen nur für die Herkulesstaude und den Eichenprozessionsspinner gelten.

Das sah der Rest des Rates allerdings anders, teilweise auch seine Fraktionskollegin.