Marsberg/Hagen. In der JVA Hagen wird ein Insasse positiv auf das Coronavirus getestet. Deswegen platzt der Prozessstart um eine Messerstecherei in Marsberg.
Am Montag hätte sich das Schwurgericht Hagen eigentlich erneut mit einem Fall beschäftigen sollen, der sich im Dezember 2018 in einer Asylbewerberunterkunft in Marsberg abgespielt hat: Ein versuchter Messerstich nach einem Streit im Suff, angeklagt als „versuchter Totschlag“. Doch der Prozess fiel aus – Grund ist Corona.
40 Gefangene unter Quarantäne
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hagen, in der derzeit auch der Angeklagte aus Marsberg einsitzt, stehen derzeit 40 Gefangene unter Quarantäne. „Hintergrund ist ein positiver Corona-Test vom 7. Mai“, weiß Gerichtssprecher Marcus Teich. Der betroffene Häftling hätte zunächst einen Virus-Test verweigert und sei dann im Maßregelvollzug in einer anderen Stadt untergebracht worden, ergänzt Jörg-Uwe Schäfer, der Anstaltsleiter von Hagen. An seinem neuen Unterbringungsort sei er dann positiv getestet worden.
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Vier Gefangene der JVA-Hagen, die direkten Kontakt mit ihm hatten, stehen seitdem unter Quarantäne und sind von den übrigen Insassen isoliert. Aus Sicherheitsgründen wurden jedoch zusätzlich zwei ganze Abteilungen des Hagener Gefängnisses ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Betroffen sind davon insgesamt 40 Inhaftierte.
Angriff mit Messer abgewehrt
So auch 32-jährige Angeklagte aus Marsberg, der in den vergangenen Tagen in der JVA-Hagen einsaß und am Montag auf die Neuauflage seines Verfahrens wartete. Er war in dieser Sache bereits vom Landgerichts Arnsberg wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
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Die Arnsberger Schwurgerichtskammer hatte ihn für schuldig befunden, am 3. Dezember 2018 in dem Marsberger Asylheim, in dem er damals wohnte, nach erheblichem Alkoholkonsum versucht zu haben, mit einer 20 Zentimeter langen Messerklinge auf einen anderen Bewohner einzustechen.
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Revision gegen Urteil beim BGH erfolgreich
Dem Geschädigten war es jedoch gelungen, den gegen seinen Hals gerichteten Messerstich abzuwehren, indem er den Angreifer das Messer wegschlug – wobei er sich am linken Zeigefinger verletzte. Angesichts der erheblichen Alkoholisierung geht die Anklage von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Gegen die Verurteilung des Arnsberger Schwurgerichts war der Angeklagte beim Bundesgerichtshof erfolgreich in die Revision gegangen – das Urteil wurde in Karlsruhe aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Schwurgericht in Hagen verwiesen. Doch dort ist gestern der geplante Verhandlungsbeginn gescheitert.
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Verteidigerin Michaela List von der Kanzlei Schafeld in Brilon wartete vergeblich auf ihren Mandanten – der Platz des Angeklagten blieb zunächst ohne weitere Begründung frei. Staatsanwalt Bernd Haldorn und Rechtsanwalt Kay Hofheinz (Brilon), der den geschädigten Nebenkläger vertritt, waren bis dahin auch noch nicht informiert.
Erneuter Prozessauftakt am 28. Mai
Schließlich betrat Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen den Sitzungssaal 201 und teilte den erstaunten Prozessbeteiligten mit: Sie habe es erst eine Stunde zuvor, gegen acht Uhr morgens, Mitteilung erhalten, dass am Wochenende in der Justizvollzugsanstalt Hagen zwei Inhaftierte positiv auf Corona getestet worden seien.
Der Angeklagte befände sich deshalb in Quarantäne und könne darum nicht aus der Untersuchungshaft vorgeführt werden. Er würde anschließend auf eine mögliche Corona-Infizierung getestet. Der Prozess-Auftakt werde deshalb auf den 28. Mai verschoben, teilte die Vorsitzende Richterin noch mit.