Brilon. Dreimal klingelt das Telefon im Sitzungssaal des Amtsgerichts Brilon, während Richter Härtel gerade ein Urteil verkündet. Der Anruf ist wichtig.

Der Anrufer war hartnäckig. Gleich dreimal bimmelte das Telefon im Sitzungssaal des Briloner Amtsgerichts, während Richter Härtel gerade ein Urteil verkündete. Weil derartige Anrufe höchst ungewöhnlich sind, unterbrach der Richter jedesmal seinen Vortrag und hob den Hörer ab.

Dreimal kamen keine Verständigung und kein Gespräch zustande. Das gelang erst beim vierten Anlauf, als die Sitzung vorbei war. Der Anrufer hatte es eilig. Aus gutem Grund. In gut einer halben Stunde sollte seine Verhandlung stattfinden: Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl.

Anruf aus den Niederlanden

2100 Euro sollte der Angeklagte wegen Beleidigung und Körperverletzung zahlen.

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Fernmündlich wollte er dem Richter mitteilen, dass er wegen einer Erkältung den Termin nicht wahrnehmen könne. Die Frage des Richters nach einem ärztlichen Attest verneinte der Anrufer. Der sonst übliche Hinweis, dass der Angeklagte sich dann auf den Weg machen müsse, erübrigte sich in diesem Fall. Anhand der Rufnummernanzeige auf dem Telefondisplay hatte Richter Härtel gesehen, dass der Anruf aus den Niederlanden kam.

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Immerhin: Falls bis zum angesetzten Sitzungsbeginn noch per Fax ein ärztliches Attest bei Gericht einginge, könne dies als als Entschuldigung gelten. Ansonsten wünschte der Richter dem Anrufer noch „gute Besserung und einen schönen Tag“. Mit dem Fernbleiben des Angeklagten, der auch auf einen anwaltlichen Beistand verzichtet hatte, wurde der Einspruch gemäß Strafprozessordnung verworfen.