Brilon/Winterberg. Ein Mann aus Winterberg nähert sich trotz Annäherungsverbot einer Frau. Das hat Folgen. Akzeptieren will der der Sauerländer das nicht.

Ein 61 Jahre alter Mann aus dem Raum Winterberg stellt einer Frau nach. Damit begeht er einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. 40 Tagessätze zu je 30 Euro waren ihm vor wenigen Wochen per Strafbefehl dafür aufgebrummt worden, dass er sich zweimal einer Frau auf weniger als 20 Meter Abstand genähert hatte, obwohl ihm das gerichtlich untersagt worden war.

Einmal hatte er sie am Feierabend an ihrer Arbeitsstelle abgepasst, ein andermal mit seinem Wagen unmittelbar hinter ihr geparkt. Dagegen geht der Mann vor. Vor Gericht erscheint er nicht.

In LWL-Klinik in stationärer Therapie

Um 8.51 Uhr, so sagte Verteidiger Matthias Rappel (Winterberg), sei am Morgen ein Fax der LWL-Klinik Marsberg eingegangen mit der Mitteilung, dass sich sein Mandant am Sonntag dort zur stationären Therapie eingefunden habe. Mehr, auch nicht zum Grund des Klinikaufenthaltes, konnte der Verteidiger nicht sagen.

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Richter Härtel sah die knappe Aufenthaltsbestätigung als nicht ausreichend für eine Entschuldigung an. Immerhin erstreckte sich die Vertretungsvollmacht des Anwalts auch auf eine Verteidigung in Abwesenheit seines Mandanten.

Rappel mutmaßte, dass sich sein Mandant über die Tragweite des Annäherungsverbotes nicht im Klaren gewesen sei, zumal er einen nachvollziehbaren Anlass gehabt habe, den Betrieb aufzusuchen, in der die Frau beschäftigt ist. Rappel: „Er hätte sie nur nicht ansprechen dürfen." Staatsanwalt Lämmerhirt sah angesichts der 40 Tagessätze keinen „Spielraum nach unten".

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Deal wegen schlechter finanzieller Lage

Darum ging es letztlich auch dem Verteidiger nicht, sondern er wollte wegen der aktuellen schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse lediglich die Höhe des Tagessatzes senken. Darauf ließen sich Staatsanwalt und Richter ein. So bleibt es bei der schuldangemessenen Strafe von 40 Tagessätzen, die bei Nichtzahlen eine gleichlange Haft nach sich zöge. Lediglich die zu zahlende Summe ist nun mit 600 nur noch halb so hoch. Beim nächsten Mal, sagte Richter Härtel, werde es teurer. Derartige Nachstellungen seinen „eine Belastung für die Frau“.