Brilon. Die Polizei findet bei einem Briloner 60 Gramm fast THC-freies Hanf. Der Konsum ist in Deutschland dennoch strafbar. Ein Dilemma für den Richter.
Er überließ einer Bekannten rund fünf Gramm Haschisch zum Selbstkostenpreis von 40 Euro, und als er einmal von der Polizei in der Stadt kontrolliert wurde, hatte er 4,8 Gramm Marihuana dabei. Zum Eigenbedarf. Das alles ist schon weit über ein Jahr her. Damals war die Polizei in der Wohnung des 30-Jährigen auch noch auf 66,5 Gramm CBD-Hanf gestoßen, ein cannabidiol-haltiges Naturprodukt, das zu gewerblichen und wissenschaftlichen Zwecken in Deutschland frei verkäuflich ist, sofern das den Rauscheffekt bewirkende THC unter 0,2 Prozent liegt.
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Wenn es jedoch zum Konsumieren erworben wird, bleibt es ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - und zwar auch dann, wenn, wie Verteidiger Dr. Gau (Dortmund) betonte, sein Mandant damit vom Kiffen loskommen wollte. Das sei ihm nach einem Rückfall jetzt auch gelungen, sagte der 30-Jährige, der ein aktuelles Drogen-Screening vorlegte: „Ich hab's durchgezogen. Ich fühle mich besser.“
Nur an Bekannte gegeben
Strafrechtlich war der 30-Jährige bisher noch nicht in Erscheinung getreten. Weil er die Drogen ohne Gewinnabsicht lediglich an eine Bekannte abgegeben habe, die Vorwürfe rundum eingeräumt, Einsicht und Reue gezeigt habe und mittlerweile abstinent sei, hielt Staatsanwalt Lämmerhirt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro als ausreichend an.
Verteidiger Dr. Gau betonte, dass sein Mandant seine Lage selbst erkannt und sich daraus gelöst habe. Derartige Geschichten seien „Bestandteil des Erwachsenwerdens“. Er habe nicht taktiert, alles vollumfänglich eingeräumt, damit der Justiz Arbeit erspart und sich auch der Polizei gegenüber respektvoll verhalten. Dr. Gau hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro für ausreichend.
Einsicht gezeigt und den Drogenkonsum überwunden
Dem schloss sich Richter Härtel an. Die „wichtigste Nachricht“ der Verhandlung sei gewesen, sagte er, dass der Angeklagte Einsicht gezeigt und den Drogenkonsum überwunden habe. Zudem habe es sich lediglich um weiche Drogen gehandelt. Gleichwohl sei es schwer verständlich, dass der Konsum dieser Drogen in anderen Ländern straffrei und Alkohol generell erlaubt sei. Das, so Härtel, sei „ein gewisser Widerspruch. Aber wir müssen mit dieser Situation leben“. Dem Angeklagten wünschte der Richter „alles Gute“.
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40 Euro an Staatskasse
Neben der Geldstrafe hat der 30-Jährige im Wege der Vermögensabschöpfung - strafrechtlich: Verfall bzw. Ersatzverfall - auch jene 40 Euro an die Staatskasse zu zahlen, die ihm seine Bekannte für die Drogen gegeben hatte.