Gudenhagen-Petersborn. In einem Pflegeheim in Gudenhagen-Petersborn soll ein Mitarbeiter pornografische Bilder von Bewohnern gemacht haben. Er sei unauffällig gewesen.

Ein Mitarbeiter in einem Pflegeheim im Sauerland soll pornografische Fotos von Heimbewohnerinnen gemacht haben. Das bestätigt der Pressesprecher der Polizei im HSK Holger Glaremin auf Anfrage der Westfalenpost. Oberstaatsanwalt Thomas Poggel hält sich mit Informationen noch zurück. .

Pornografische Aufnahmen

„Uns liegen pornografische Bilder vor“, so Holger Glaremin. Darauf sollen pflegebedürftige Personen zu sehen sein. Die Bilder sollen die Personen im höchstpersönlichen Lebensbereich zeigen. Die Personen sollen aus einem Pflegeheim in Gudenhagen-Petersborn stammen.

Auch interessant

„Wir ermitteln gegen einen Mitarbeiter und haben diesen vorläufig festgenommen“, so Glaremin. Ob der Mitarbeiter die Bewohnerinnen sexuell missbraucht hat, sei noch unklar und Bestandteil der laufenden Ermittlungen so Glaremin gegenüber der WP.

Datenträger werden ausgewertet

Bei einer Durchsuchung der Wohnung seien Datenträger sichergestellt worden. Die Auswertung der Daten laufe noch und werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Wieviel pornografisches Material gefunden wurde, dazu möchte die Polizei keine Angaben machen.

Staatsanwalt betont, dass die Ermittlungen am Anfang sind

Staatsanwalt Thomas Poggel vom Arnsberger Landgericht bestätigt, dass es ein Verfahren gibt. „Die Vorwürfe sind am Wochenende bekannt geworden“, sagt er. Genauere Angaben zu dem Fall kann er daher noch nicht machen. „Es sind Datenträger beschlagnahmt worden. Die werden nun erstmal überprüft. Dann werden wir feststellen wieviele Bilder darauf sind und welche.“

Je nachdem was auf den Datenträgern gefunden wird, wird auch das Strafmaß bei der Anklage bestimmt. Staatsanwalt Poggel erklärt, dass es oft darauf ankomme, wer auf den Bildern zu sehen ist.

Auch interessant

Im Olsberger Ortsteil Antfeld hat sich ein Unfall ereignet bei dem eine Person eingeklemmt wurde.
Von Kevin Kretzler & Jana Naima Schopper

„Handelt es sich um kinderpornografisches Material, ist das Strafmaß beispielsweise bei 3 Monaten bis 5 Jahren festgelegt.“ Stecke eine Bande hinter den Aufnahmen, die die Straftat regelrecht geplant habe, seien es 6 Monate bis zehn 10 Jahre. „Das sind alles nur Angaben. Wie das Strafmaß in diesem Fall aussehen kann, kann ich absolut noch nicht sagen. Die Ermittlungen sind noch ganz am Anfang“, betont Poggel. Erst mit der Anklageerhebung wisse man, was dem Täter blühen könnte.

Tatverdächtiger auf freiem Fuß

Der Tatverdächtige sei mittlerweile nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freiem Fuß, aber nicht mehr in der Pflegeeinrichtung tätig. Gegen den Mann seien arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden.

Auch interessant

„Dieser Verdachtsfall macht uns als Unternehmen sehr betroffen“, sagt Jens Büker, Sprecher der Charleston-Holding. Die Gruppe betreibt bundesweit 46 Einrichtungen der stationären Pflege. Ende 2017 hatte Charleston die sechs Einrichtungen der Christophorus-Gruppe übernommen. Am 1. Mai habe ein Mitarbeitender der Heimleitung „entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt“, darauf habe man unverzüglich Anzeige erstattet.

Mitarbeiter sei unauffällig gewesen

Der beschuldigte Mitarbeiter sei bereits mehrere Jahre im Christophorus-Haus in der Pflege tätig und bisher unauffällig gewesen. Zur Aufklärung, so Büker weiter, arbeite man eng mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen. Dem beschuldigten Mitarbeiter, dessen Alter man aus Datenschutzgründen nicht nennen wolle, seien unverzüglich Hausverbot erteilt und die Schlüssel abgenommen worden. Büker: „Es ist sichergestellt, dass kein Zutritt in die Einrichtung mehr erfolgen wird.“