Hochsauerlandkreis/Brilon. Seit Dienstag gilt der neue Bußgeldkatalog. Das Risiko, den Führerschein zu verlieren, ist viel höher. Ein ADAC-Anwalt aus Brilon kritisiert das.

Innerorts reichen von jetzt an 21 km/h mehr als erlaubt aus, um neben 80 Euro Strafe und einem Punkt auch einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts einer geschlossenen Ortschaft sind es 26 km/h. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein.

Bisher waren es 31 km/h innerorts und 41 km/h außerhalb. Außerdem wurden die Bußgelder stark erhöht. „Diese Verschärfung des Bußgeldkatalogs ist drastisch“, sagt der Briloner Verkehrsrechtsanwalt Oliver Brock. Er sieht auf Behörden und Gerichte eine Einspruchswelle zukommen.

ADAC-Vertragsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Brilon

Brock ist ADAC-Vertragsanwalt im Amtsgerichtsbezirk Brilon. „Ich bin überhaupt kein Freund des neuen Bußgeldkatalogs.“ Die Verschärfung für Temposünder sei zu wenig kommuniziert worden. „Der Fokus lag meist auf dem Thema Rettungsgasse“, so Brock.

Auch interessant

Viele Autofahrer werde die neue Regelung kalt erwischen. „Der Führerschein ist jetzt ganz schnell weg.“In Baustellenbereichen auf Autobahnen beispielsweise könne eine Unaufmerksamkeit dazu führen, dass ein Autofahrer statt der erlaubten 60 km/h mit 86 km/h unterwegs ist, sagt Brock. „Da kann ich dem Autofahrer nicht unbedingt einen Vorsatz unterstellen. Dennoch verliert er seinen Führerschein. Das ist hart“, so Brock.

Einspruchswelle für Bußgeldstellen und Gerichte

Er sieht eine Einspruchswelle auf Bußgeldstellen und Gerichte zukommen. „Ich gehe ganz klar von einer Verdopplung aus. Und vor der Corona-Krise haben Bußgeldrichter schon am Anschlag gearbeitet“, so Brock. „Nicht nur Berufskraftfahrer sind auf den Führerschein angewiesen“, so Brock: „Die bessere Lösung wäre gewesen, die Kontrolldichte zu erhöhen.“

Auch interessant

Der Verkehrsrechtsexperte rät dazu, sich mit einem Einspruch gegen ein Bußgeld oder ein drohendes Fahrverbot auseinander zu setzen. „Mitunter sind Messverfahren fehlerhaft.“

Außerdem bestehe bei einem angedrohten Fahrverbot auch die Chance einen besonderen Härtefall geltend zu machen. „Das kann in Frage kommen, wenn ein Fahrer im Verhältnis zu anderen von einem Führerscheinverlust übermäßig betroffen ist.“ Dann besteht die Möglichkeit, dass das Fahrverbot aufgehoben und das Bußgeld entsprechen angehoben wird.