Brilon. Ein Mann aus Brilon schlägt seiner schwangeren Freundin die Tür vor den Bauch. Das hat Folgen. Die Hintergründe der erschreckenden Tat.

Fast 15 Minuten zu spät schlendert der Angeklagte gemeinsam mit der ersten Zeugin und einem großen Kinderwagen in den Gerichtssaal in Brilon. „Wieso kommen sie so spät?“, fragt Richter Härtel. „Früher war nicht möglich, unsere Tochter hatte Hunger, die mussten wir erstmal füttern“, entgegnet der 27-jährige Angeklagte ruhig und setzt sich. Er bleibt entspannt, während Staatsanwalt Lämmerhirt die Anklage verliest: gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug und Beamtenbeleidigung. Das Opfer: seine Freundin, im sechsten Monat schwanger.

Die Tür als gefährliches Werkzeug eingesetzt

„Ich weiß gar nicht, was für ein gefährliches Werkzeug ich benutzt haben soll“, sagt der angeklagte Briloner als erstes. „Die Tür gilt als ein gefährliches Werkzeug“, erwidert Richter Härtel. Diese soll der Angeklagte seiner Freundin in einem Streit gegen ihren Bauch gehauen haben, nachdem er sie gewürgt und geschlagen habe.

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Angeklagter packte Freundin am Hals und schob sie aus dem Raum

„Ich wollte mich nur vor ihrem Borderline schützen“, rechtfertigt sich der 27-Jährige. Am 16. Oktober sei es zwischen ihm und seiner damals schwangeren Freundin zu einem Streit gekommen. Den Grund wisse er nicht mehr, allerdings sei sie auf 180 gewesen und habe einen Aschenbecher nach ihm geworfen. Daraufhin habe er sie aus dem Wohnzimmer schieben wollen.

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„Wo soll ich eine Schwangere schon anfassen, ohne sie zu gefährden?“, fragt der Angeklagte. Er habe sie daher am Hals gepackt und aus dem Raum geschoben. Zugedrückt habe er nicht. Um den Streit zu beenden, habe er daraufhin die Tür zugeknallt während seine Freundin gleichzeitig versucht habe, sich wieder in den Raum zu drängen. Er habe die Tür nicht mit Absicht gegen ihren Bauch geschlagen. Und auch selbst zugeschlagen habe er nicht.

Die kleine Tochter ist im Kinderwagen mit vor Gericht

Seine Freundin betritt als erste Zeugin den Saal, die kleine Tochter im Kinderwagen neben sich. Sie greift nach einem Schnuller, während sie sagt: „Wir hatten uns krass in den Haaren und ich habe das arg überdramatisiert bei der Polizei.“ Die 21-Jährige tut alles, um ihren Freund vor Gericht zu entlasten.

So schildert sie, dass sie ihn in dem Streit – dessen Grund sie ebenfalls nicht mehr wisse – überprovoziert habe: „Ich habe ihm gesagt, er soll mich schlagen, irgendwann hat er das dann auch.“ Gegen die Arme, wie sie hinzufügt. Er habe sie am Hals aus dem Raum geschoben und die Tür schließen wollen, als sie in den Türrahmen gelaufen sei. „Er hat ja damit gerechnet, dass ich zurückgehe, wenn er die Tür zuschmeißt.“ Sie sei bei der Polizei natürlich aufgeregt und besorgt gewesen, daher habe sie die Situation aufgebauscht.

Angeklagter zeigt Reue

Der Angeklagte verteidigt sich während des Prozesses selbst. Abschließend hat er das letzte Wort und versichert, dass er die Tat sehr bereue, auch wenn es keinen Anschein mache. „Aber, wir sind ja noch zusammen“, rechtfertigt er sich. Mit einem erfolgreich abgeschlosenen Bewerbungstraining wolle er sich nun einen Job suchen – auch, um den Unterhalt für seine beiden älteren Kinder zu zahlen.

Beleidigung habe der Angeklagte nur zur Katze geflüstert

Die Beamten, die daraufhin in der Wohnung eintrafen, habe der 27-Jährige laut Anklage mit „Scheißbullen“, beleidigt. Ein Beamter berichtet, er habe in der Küche seine Sachen gepackt, um die Wohnung zehn Tage zu verlassen. Dabei habe er die Beleidigung laut hörbar ausgestoßen. „Ich hab das zu meiner Katze gesagt, wenn du das vergessen hast“, wirft der Angeklagte laut und mit wippendem Bein dazwischen, sichtlich erregt.

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„Haben Sie nicht gesehen, dass ich eine Katze, dick und orange auf meinem Arm hatte?“ Ein zweiter Beamter, der vor Gericht aussagen soll, lacht, als er hört, dass der Angeklagte mit seiner Katze gesprochen habe.

Staatsanwalt fordert Gefängnis für den Briloner

Der Staatsanwalt fordert eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll, da keine positive Sozialprognose gestellt werden könne.

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„Zwar hatte die Zeugin eindeutig kein Interesse an einer Strafe, aber eine gefährliche Körperverletzung ist nie berechtigt, egal ob ein Aschenbecher geworfen wird“, argumentiert Staatsanwalt Lämmerhirt. Auch, dass der Angeklagte die Beleidigung nur seiner Katze zugemurmelt habe, glaubt er nicht. Zudem sprächen zehn Vorstrafen unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung und dem Handel mit Betäubungsmitteln dafür, dass der Angeklagte kaum Einsicht zeige.

„Ihr Kind ist noch ein Baby und gerade in der prägenden Phase braucht es einen Vater“

Richter Härtel entscheidet sich in seinem Urteil allerdings für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit: „Reißen Sie sich am Riemen und begehen sie keine Dummheit. Ihr Kind ist noch ein Baby und gerade in der prägenden Phase braucht es einen Vater.“