Hochsauerlandkreis. Die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise gelten weiter. Polizei und Ordnungsamt müssen im HSK über Ostern einschreiten. Das sind die Fälle.
Am Osterwochenende war das Wetter im Hochsauerlandkreis überwiegend gut. Insbesondere Karfreitag, Samstag und Ostersonntag gab es viel Sonne und frühlingshafte Temperaturen. Das Kontaktverbot, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, besteht allerdings weiter. Während vor einer Woche die Einsatzlage für Ordnungsamt und Polizei im HSK insgesamt ruhig war, gab es über die Osterfeiertage einige Verstöße.
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„Insgesamt kann man aber auch weiterhin sagen, dass sich der Großteil der Bürger solidarisch und verantwortungsbewusst verhält“, so Polizeisprecher Holger Glaremin.
Das ist die Corona-Bilanz
In Brilon musste Polizei und Ordnungsamt zu insgesamt vier Einsätzen ausrücken. Unter anderem wurde eine Gartenparty mit Lagerfeuer aufgelöst. Für die Beteiligten an der Feier gab es Strafanzeigen, da sich mehr als zehn Personen versammelt hatten. Das Abbrennen des Feuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wurde mit einer Geldbuße geahndet.
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In Brilon wurde darüber hinaus eine weitere Feier aufgelöst sowie Platzverweise ausgesprochen, wenn mehrere Personen in einer Gruppe zusammen standen.
Party und Lagerfeuer auch in Winterberg
In Winterberg-Niedersfeld mussten Polizei und Ordnungsamt ebenfalls eine private Feierlichkeit auflösen. Auch dort hatten die Personen ein Lagerfeuer abgebrannt. Darüber hinaus schritten die Beamten in einem Fall ein, bei dem insgesamt sechs Männer auf der Straße zusammen gestanden hatten.
„In solchen Fällen sprechen wir einen Platzverweis aus und geben die Personalien an das Ordnungsamt weiter“, erklärt Polizeisprecher Holger Glaremin. Nach dem Hinweis eines Bürgers wurden die Beamten am Osterwochenende auch zu einer Wiese im Stadtgebiet Winterberg gerufen. „Dort wurde festgestellt, dass alles in Ordnung war“, so Glaremin. Die Personen hätten die derzeit geltenden Abstandsregeln eingehalten.
Strafanzeige oder Bußgeld bei Verstößen
In Marsberg wurden Polizei und Ordnungsamt zu einer Feier bei einem Kuturverein gerufen. Darüber hinaus sollten sich, so ein Hinweis, in einer Gaststätte Personen aufhalten. Dort trafen die Beamten aber niemanden an.
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In Olsberg lagen der Polizei keine Meldungen vom Osterwochenende vor.
Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann sehr teuer werden: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden. Versammeln sich mehr als zehn Personen liegt sogar eine Straftat vor. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ein weiteres Beispiel: Grillen oder Picknicken kostet 250 Euro pro beteiligter Person.