Hochsauelandkreis/Brilon. Am 13. September soll in NRW die Kommunalwahl stattfinden. Wegen der Corona-Krise sei das unmöglich, so Politiker aus dem Sauerland. Die Gründe.

Die SBL-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis fordert die Kommunalwahl in NRW zu verschieben. Grund: das Coronavirus. „Ein Innenminister sollte auch die Aufgabe haben, für ordentliche und gerechte Abläufe in den Verwaltungen zu sorgen, unabhängig von parteipolitischen Interessen.

Beim Innenminister des Landes NRW kann man derzeit den Eindruck haben, dass er sich eher als Parteipolitiker versteht“, so die Sauerländer Bürgerliste (SBL) in einer Mitteilung vom Freitagnachmittag.

Erlass der Innenministers zur Kommunalwahl

Denn „auf Biegen und Brechen“ halte der Minister an allen Terminen für die Kommunalwahl fest, trotz der Corona-Krise.

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„Nach einem aktuellen Erlass, der unserer Fraktion vor zwei Tagen vom Landrat (Dr. Karl Schneider, die Redaktion) mitgeteilt wurde, soll am Wahltermin 13.09.2020 für die Kommunalwahl nicht gerüttelt werden, und auch alle anderen Termine zur Vorbereitung dieser Wahl sollen bestehen bleiben“, so die SBL. Das bedeute, dass die Kreiswahlausschüsse bis zum 31. März die Einteilung der Wahlbezirke beschlossen haben müssen; deshalb solle der Wahlausschuss im Mescheder Kreishaus am Montag (30. März) tagen. Dann erst könne die Arbeit für die Parteien und Wählergruppen anfangen.

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Die Probleme der kleinen Parteien

Sie müssten Kandidaten suchen, Einverständniserklärungen sammeln und insbesondere zu Versammlungen einladen, bei denen die Kandidatinnen und Kandidaten nominiert werden, und dann etwa zwei Monate vor der Wahl die Vorschläge unter Beachtung zahlreicher formaler Vorschriften einreichen. „Solche Aufstellungs-Versammlungen sind aber derzeit nicht denkbar, und es ist noch nicht einmal absehbar, wann dazu - unter Beachtung der Ladungsfristen - eingeladen werden kann.

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Erst danach kann aber die Wahlwerbung für die Kandidaten und für die Wahlprogramme beginnen. Diese Zeitspanne wird nun sehr kurz“, kritisiert Fraktionssprecher Reinhart Loos.

Für die „großen“ Parteien sei das leichter zu verkraften, denn sie verfügten über hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen, hätten sehr enge Kontakte zu den Kommunalverwaltungen. „Ganz anders stellt sich die Situation für die „kleinen“ Parteien und Wählergruppen dar.

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Sie müssen viel intensiver für die Wahlvorbereitung arbeiten. Besonders heftig wird dies, wenn eine Liste neu für eine Wahl kandidieren möchte, denn dann müssen in jedem Wahlbezirk einzeln ausreichende Anzahlen von Unterstützerunterschriften gesammelt werde“, so Loos.

Gleichheit der Wahl nicht mehr erfüllt?

Mit „zu kurzen Zeiträumen wäre daher die Gleichheit der Wahl, ein wichtiger Wahlgrundsatz“, nicht mehr erfüllt. „Der NRW-Innenminister scheint hier durch seine Parteibrille zu gucken, denn für seine CDU werden die Probleme nicht so gravierend sein“, glaubt Loos.

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Besonders irritiere seine Ausführung, „dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der o.g. Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind“. „Also meint dieser CDU-Politiker, dass sich gegebenenfalls hunderte von Parteimitgliedern zu einer Aufstellungsversammlung treffen sollen, während sich sonst nicht mehr als 2 Personen versammeln dürfen?“, fragt der SBL-Fraktionssprecher.

Antrag an den HSK-Wahlausschuss

Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher den einen Antrag an den Landrat als Kreiswahlleiter geschickt: „Der Wahlausschuss des HSK fordert die Landesregierung und den Landtag auf, den Wahltermin für die Kommunalwahl so zu verschieben, dass alle Parteien und Wählergruppen so lang bemessene Zeitspannen für die Einreichung von Wahlvorschlägen und Unterstützerunterschriften zur Verfügung haben wie im Kommunalwahlgesetz vorgesehen.“