Hochsauerlandkreis/Brilon/Olsberg/Winterberg. Ordnungsämter und Polizei im HSK setzen das Corona-Kontaktverbot durch. Ein Verstoß kann sehr teuer werden. Es droht sogar Gefängnis. Die Bilanz.
Die Innenstädte im Altkreis Brilon sind menschenleer. Nur vereinzelt sind Passanten sind auf den Straßen. Das ist die – gewollte – Folge des Kontaktverbots, das infolge der Ausbreitung des Coronavirus verhängt wurde. Wo im Hochsauerlandkreis noch Geschäfte geöffnet sind, wird Abstand voneinander gehalten. Insgesamt, so die erste Bilanz der Polizei, wird das Corona -Kontaktverbot weitgehend eingehalten.
Nur wenig Verstöße gegen das Kontaktverbot
„Verstärkte Streifen gibt es seitens der Polizei nicht“, sagt Polizeisprecher Holger Glaremin. Es werde im Rahmen der normalen Streifenfahrten darauf geachtet, ob es Menschenansammlungen gebe.
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„Wenn die Kollegen so etwas sehen, schreiten sie natürlich ein. In den vergangenen Tagen sei das nur selten der Fall gewesen. Am Sonntag wurde zum Beispiel eine Gruppe in Brilon angetroffen. „Am Montag gab es vier solcher Einsätze“, sagt Glaremin. Dabei habe es sich um Jugendliche gehandelt, die zusammen standen. „Nach einer kurzen Ansprache war das Thema schnell erledigt.“ Am Mittwoch meldete die Polizei null Verstöße gegen das derzeitige Kontaktverbot. „Die Sauerländer - egal welchen Alters - scheinen die Situation ernst zu nehmen“, bilanziert Glaremin.
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Das Ordnungsamt Olsberg hat in den vergangenen Tagen ähnliche Erfahrungen gemacht. „Allenfalls vereinzelt treffen die Ordnungsbeamten auf Personengruppen“, sagt Stadtsprecher Jörg Fröhling.
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Hohe Geldbußen und sogar Gefängnis
Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann sehr teuer werden: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden.
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Versammeln sich mehr als zehn Personen liegt sogar eine Straftat vor. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ein weiteres Beispiel: Grillen oder Picknicken kostet 250 Euro pro beteiligter Person.
Besuchsverbot im Altenheim
Wer zum Beispiel gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.
Alle Infos tagesaktuell zum Coronavirus im HSK und im Altkreis Brilon finden Sie in unserem Corona-Newsblog.