Hochsauerlandkreis/Brilon. Das HSK-Gesundheitsamt beantwortet Fragen zur häuslichen Quarantäne für Patienten mit dem Coronavirus. Darf ich dem Postboten die Tür öffnen?

Es gibt zehn neue, bestätigte Coronavirus-Fälle im Hochsauerlandkreis. Das ist der offizielle Stand von Donnerstagabend.

Damit hat sich die Zahl der Erkrankten im HSK auf insgesamt 13 erhöht. Eine betroffene Person kommt aus Brilon; die anderen verteilen sich auf die Stadtgebiete Arnsberg (3 Fälle), Schmallenberg (7), Meschede (1) und Sundern (1).

Mann aus Brilon ist ebenfalls ein Rückkehrer aus dem Skiurlaub

Der mit dem Coronavirus infizierte Mann aus Brilon ist ebenfalls ein Rückkehrer aus dem Skiurlaub; der Fall steht in Zusammenhang mit dem Erkrankten in Sundern. „Alle Patienten haben bislang nur leichte Krankheitsverläufe. Aber die Zahl der Kontaktpersonen, die unter häuslicher Quarantäne stehen, hat sich somit von 26 rapide schnell auf 67 erhöht“, macht Pressesprecher Martin Reuther deutlich, wie groß die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Virus ist.

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Die Angst davor spiegelt sich auch in der Absage zahlreicher Veranstaltungen wider - darunter „Brilon blüht auf“ mit Vorstellung der neuen Waldfee am 5. April oder der Briloner Autosalon - alles Veranstaltungen mit großer Publikumsbeteiligung. Die Stadt geht sogar so weit, alle städtischen Veranstaltungen bis Mitte April abzusagen.

Kleiner Krisenstab des HSK reagiert auf steigende Fallzahlen

Der kleine Krisenstab beim Hochsauerlandkreis reagiert auf diese Zunahme von Coronavirus-Fällen und von besorgten Anrufern und weitet die Sprechzeiten der Hotline daher zeitlich und personell aus. „Die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist sehr hoch. So hatte jeder heute rund 70 Anrufe mit intensiver Beratung“, so die HSK-Pressestelle. Die Hotline des Gesundheitsamtes unter 0291 94-2202 ist ab Freitag, 13. März, montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar.

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Bereits am Mittwoch hatten sich die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zum Informationsaustausch mit dem HSK getroffen. Das Kreisgesundheitsamt schilderte ausführlich die bisherige Vorgehensweise und die mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Bezirksstelle Arnsberg, und den Krankenhäusern der Allgemeinversorgung abgestimmte Diagnostik. Ein weiteres wesentliches Thema war die Absage oder die Erlaubnis von Veranstaltungen, über die die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden nach der Weisung des Landes vom 10. März entscheiden müssen. In Olsberg soll dem Vernehmen nach die Konzerthalle für eine große Hochzeitsfeier gebucht worden sein. Die Stadt wird hier eine Risikobetrachtung vornehmen müssen.

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Fragen und Antworten zur häuslichen Quarantäne

Da viele Menschen verunsichert sind, hat Dr. Michael Wortmann vom Kreisgesundheitsamt und Antworten auf folgende Fragen gegeben:

Darf man das Haus/die Wohnung generell nicht mehr verlassen, wenn man bestätigter Fall ist? Wie sieht es bei einem Verdachtsfall aus?

Steht man nach Anordnung des Gesundheitsamtes unter Quarantäne darf man seine Wohnung bzw. sein Haus nicht verlassen. Bei einem Verdachtsfall wird das nicht derart streng gehandhabt.

Wer stellt sicher, dass die Infizierten bzw. die Verdachtsfälle versorgt werden, sofern sie keine Verwandten, Bekannten in erreichbarer Nähe haben. Organisiert das der Kreis?

All das ist privat zu organisieren, es gibt dafür Dienstleister. Der Kreis kann das nicht übernehmen.

Wie streng wird so eine Quarantäne ausgelegt: Darf ich in einem Mehrfamilienhaus noch den Müll runterbringen?

Die Quarantäne wird streng ausgelegt. Patienten dürfen die eigene Wohnung nicht verlassen.

Der Corona-Infizierte hat einen Hund und wohnt weit außerhalb? Darf er mit ihm Gassi gehen oder darf er auch mal in seinen Garten?

Auch dann darf die eigene Wohnung nicht verlassen werden. Für den Hund sollte Fremdhilfe hinzugezogen werden.

Darf ich dem Postboten an der Tür öffnen?

Der Postbote sollte die Post vor der Haustür ablegen und klingeln. Erst danach hole man die Post herein. Ein direkter persönlicher Kontakt mit dem Postboten ist zu vermeiden. Generell darf der unter Quarantäne stehende Patient keinen Beuch empfangen.

Hat man in der Zeit der Quarantäne einen direkten Ansprechpartner beim Kreis?

Die Hotline des HSK zu COVID 19 steht zur Verfügung.

Überwacht jemand die Einhaltung der Quarantäne – was passiert bei Missachtung?

Die Betroffenen stehen in Verbindung mit dem Gesundheitsamt und waren bisher kooperativ. Hält sich die betroffene Person nicht an die Quarantäneanordnung, sieht Paragraph 30 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes eine zwangsweise Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus vor. Dazu ist es ausreichend, wenn die betroffene Person durch ihr bisheriges Verhalten Anlass geben hat, ihr insoweit nicht zu vertrauen.