Winterberg. Die verstärkte Überprüfung von Ferienwohnungs-Portalen zeigt Erfolg: Winterberg verzeichnet mehr Anmeldungen und gibt Tipps für neue Vermieter.

Eine freie Wohnung in Winterberg – wer so etwas besitzt, kann sich über zu wenige Interessenten meist nicht beklagen.

Die Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten, wirft mehr Gewinn ab als eine Vermietung als dauerhafter Wohnraum. Weiterer Vorteil: weniger Ärger mit festen Mietern, die vielleicht nicht bezahlen oder die Wohnung verkommen lassen.

Die Vermietung von Ferienwohnungen ist allerdings ein Gewerbe, das Pflichten mit sich bringt – zum Beispiel, Kurbeiträge an die Stadt abzuführen. Pflichten, die die meisten Betriebe erfüllen, wie Michael Beckmann, Geschäftsführer der Winterberg Tourismus- und Wirtschaft GmbH (WTW) betont. Allerdings nicht alle.

Plattformen wie AirBnB erlauben es Vermietern, solche Pflichten zu umgehen und ein weitgehend unreguliertes Angebot zu schaffen. Deshalb hat die WTW vergangenes Jahr eine eigene Stelle eingerichtet, um den schwarzen Schafen unter den Vermietern auf die Spur zu kommen.

„Da der Betrieb der WTW über die Einnahmen aus den Kurbeiträgen finanziert wird, kann jeder Euro an Kurbeiträgen, der nicht abgeführt wird, nicht für die Arbeit für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg eingesetzt werden“, so Beckmann. Aufklärungsgespräche mit Vermietern über deren Pflichten führten gelegentlich auch dazu, dass diese von der Idee einer Vermietung als Ferienwohnung wieder abkämen.

Einnahmen höher als Aufwand

Welcher Schaden der Stadt durch nicht angemeldete Ferienwohnungen entsteht, diese Zahl will Beckmann erst in der nächsten Gesellschafterversammlung der WTW bekanntgeben. Andere Quellen berichten von bisher über 40 Fällen. Beckmann bestätigt lediglich, dass 2019 die Einnahmen aus nachgeforderten Kurbeiträgen höher waren als der Aufwand, die betreffenden Vermieter zu ermitteln und die Beiträge einzutreiben.

Tipps für künftige Vermieter von Ferienwohnungen

Wer als künftiger Vermieter alles richtig machen und sein Angebot korrekt anmelden will, dem rät Beckmann, sich die umfangreiche Broschüre zum Thema durchzulesen. Sie ist bei der Stadt und bei der WTW erhältlich und liefert Infos zu allen wichtigen Fragen: Gewerbeanmeldung, Prüfung der baurechtlichen Vorgaben, Steuern und Abgaben, rechtliche Vorschriften, Zertifizierungen, Buchungsplattformen und mehr. Die WTW biete zudem Vermietern Unterstützung bei der Vermarktung und Datenpflege, regelmäßige Infos und eine einfache, automatisch erstellte Homepage. „Im zweiten Halbjahr 2020 werden wir zudem Vermietern anbieten, dynamische Daten wie Veranstaltungen, Wander- und Radtouren oder Gastronomieangebote, über einen Link auf ihrer Website darzustellen.“ Die Daten würden durch die WTW gepflegt.

Bereits im September war bekanntgeworden, dass vereinzelt nachträgliche Zahlungsbescheide in fünfstelliger Höhe verschickt wurden. Das Nicht-Abführen von Kurbeiträgen sei eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem sind die Einnahmen zu versteuern – dies nachzuprüfen, ist aber nicht Sache der WTW. „Rund 30 Prozent der Fälle, denen wir nachgegangen sind, waren vorher nicht gemeldet. Bei den anderen haben wir Unregelmäßigkeiten festgestellt.“

Abgelaufen sei die Recherche zunächst auf den einschlägigen Portalen, aber auch anonymen Hinweisen wie Beschwerden von Nachbarn zum Beispiel wegen Lärms sei man nachgegangen. Teilweise sei es schwierig gewesen, Wohnungen Vermietern zuzuordnen. „Spannend“ sei auch, dass permanent neue Buchungsportale im Internet auftauchten.

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Rund 300 Betriebe, die Ferienwohnungen anbieten, werden laut Beckmann über die WTW vermarktet. Im System zur Erfassung der Kurbeiträge seien rund 750 Betriebe gelistet. „Wir gehen aktuell davon aus, einen guten Überblick über den Markt zu haben, wobei wir gerade im letzten Jahr eine deutliche Zunahme an Anmeldungen verzeichnen konnten.“ Das könnte ein Hinweis auf die Wirksamkeit der verschärften Nachforschungen sein. Ob die eigens eingerichtete, befristete Stelle längerfristig eingerichtet wird, darüber muss die Gesellschafterversammlung der WTW im zweiten Halbjahr 2020 entscheiden.