Brilon. 170 Briloner stecken mitten in den Vorbereitungen des Hanse-Events. Die Orga-Chefin gab im Rat einen Überblick. Weniger schön: das Windkraftthema

81 Städte aus 13 Ländern haben sich bisher für die Int. Hansetage in Brilon angemeldet. Da geht noch was. Mittwoch Abend gab die Vorsitzende des Organisations-Komitees, Ute Hachmann, in der Ratssitzung einen Überblick über den Stand der Vorbereitungen. Dabei hob sie besonders die rund 170 Bürger hervor, die schon seit langem ehrenamtlich und aktiv in die Vorbereitung dieses Events eingebunden sind. Allerdings werden für den reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung noch gut 130 zusätzliche Helfer gesucht. Wer dabei sein möchte: Einfach im Rathaus melden.

Hanse-Highlights

Auf zwei Veranstaltungen wies Organisations-Leiterin Ute Hachmann im Rat besonders hin:

Am Hansetag-Freitag ist abends das WDR-Rundfunkorchester zu Gast und am Samstag findet in der Schützenhalle die große „Hanse-Party“ unter dem Motto „Brilon meets Europe“ statt

Für das Hanse-Wesen bemerkenswert sei die Teilnahme einer Delegation aus Weißrussland. Das, so Ute Hachmann, habe es schon seit vielen Jahren nicht mehr gegeben. Schirmherr der Veranstaltung ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Darüber, dass der erste Mann im Staate „wahrscheinlich nicht“ persönlich nach Brilon kommt, sei man „nicht ganz böse“, denn: „Dann müsste unsere Planung deutlich anders aussehen.“ Das ist manchem Kommunalpolitiker noch vom Besuch Horst Köhlers im Jahr 2008 in Erinnerung.

Stadt wartet noch auf Windkraft-Urteil

Bisher nicht vorliegen hat die Stadt Brilon das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Aufhebung des Flächennutzungsplanes. Wie berichtet, hatte das OVG am 20. Januar die Planung rund um die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft für unwirksam erklärt. Als wesentlichen Punkt hatte das Gericht in dem Normenkontrollverfahren die Abwägung der sogenannten Tabu-Kriterien und damit den Ausschluss von Flächen für Windräder genannt.

Die Briloner Bürgerliste (BBL) hatte zur Sitzung am Mittwoch den Antrag gestellt, pro forma sofort die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Damit, so BBL-Ratsherr Reinhard Loos, habe man eine Handhabe, etwaige jetzt eingehende Anträge auf den Bau von Windrädern außerhalb der Konzentrationszonen gemäß § 15 Baugesetzbuch für ein Jahr auf Eis zu legen. Denn dass jetzt entsprechende Anträge kommen, sei - so Loos - „vorhersehbar“. Zwar halte die Bürgerliste den weiteren Ausbau von Windkraft für sinnvoll, aber gleichwohl wolle man „Wildwuchs im Wald“ verhindern.

Weitere Genehmigungsanträge zu erwarten

Es sei „leider so, wie Herr Loos das sagt“, räumte Beigeordneter Reinhold Huxoll ein. Das OVG habe zwar nicht die Konzentrationszonen als solche moniert, aber deren Ausschlusswirkung aufgehoben. Gleichwohl riet Huxoll davon ab, einen wie von der BBL beantragt neuen Aufstellungsbeschluss bereits jetzt zu fassen, denn: „Ein Jahr ist schnell vorbei. Dann läuft die Frist ab.“ Angesichts der komplizierten Rechtslage werde das Ausarbeiten sicher einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte man lieber erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann erst den Aufstellungsbeschluss fassen. Bis dahin sei die Vorgängerversion des Flächennutzungsplanes in Kraft; auch dort sind bereits Konzentrationszonen für Windräder - im Raum Madfeld und Radlinghausen - ausgewiesen.

BBL: Schaden für die Stadt vermeiden

Auch SPD-Sprecher Hubertus Weber wollte nichts übers Knie brechen. Für ihn sei „nicht erklärbar“, warum das OVG alle kommunalen Windkraft-Planungen für nichtig erklärt. Für die Kläger - zwei Briloner GbR, die selbst ein Windrad betreiben bzw. ein weiteres auf einem Grundstück außerhalb der Konzentrationszonen planen - fand Weber deutliche Worte: Sie hätten die Planung kurz vor dem Ziel „aus Geldgier kippen“ wollen. Die BBL wollte mit ihrem Antrag sicherstellen, dass „der Stadt Brilon kein Schaden durch einen Zustand ohne Windkonzentrationszonen entsteht“.

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Nach dem OVG-Urteil vom 20. Januar hatte die WP den Klägern wiederholt Gelegenheit angeboten, aus ihrer Sicht zu dem Verfahren Stellung zu nehmen. Das haben sie bisher abgelehnt.