Antfeld. Wer zurzeit über Landes- und Bundesstraßen im Altkreis Brilon fährt, sieht an einigen Stellen radikale Baumfällungen. Warum war dies nötig?
Besonders fällt auf, dass Bäume an regelrechten Alleen gefällt wurden, so wie an der B7 hinter Antfeld und an der L743 hinter Elleringhausen. Oscar Santos vom zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW erklärt, warum dies nötig war.
Gefahr für Verkehrsteilnehmer
„Im Verlauf der B7 zwischen Olsberg-Antfeld und Brilon-Altenbüren wurden vorrangig Bäume mit verschiedenen Schadsymptomen (Eschentriebsterben, Schiefstände und Astbrüche) entfernt. Kranke und schiefstehende Bäume verlieren nach und nach ihre Standsicherheit und werden zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer“, so Santos. Die Bäume mussten also weichen, weil sie zu instabil waren und - gerade auch angesichts zunehmender Wetterkapriolen - gefährlich wurden.
Gehölzpflege
War dies auch hinter Elleringhausen in Richtung Willingen an der L 743 der Fall? „In Olsberg-Elleringhausen (L743) wurden turnusmäßige Gehölzpflegearbeiten durchgeführt. Diese beinhalten einen regelmäßigen Rückschnitt der Bäume um die Funktion des Grüns neben der Straße zu erhalten“, so Santos. Wichtige Funktionen seien verkehrstechnisch der Sicht-, Blend- und Windschutz; bautechnisch die Böschungssicherung und gestalterisch die landschaftsgerechte Einbindung der Straße. „Darüber hinaus wurden einzelne Gehölze entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden können“, erklärt Santos weiter. Anscheinend gehören dort, hinter Elleringhausen die Lücken in der Baumreihe an der langen Geraden schon länger zum Erscheinungsbild.
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Doch was liegt sonst noch so an zwischen Brilon und Marsberg? Die Arbeiten bringen ja auch immer wieder Verkehrsbehinderungen mit sich. Umsicht der Autofahrer ist gefordert, mit Blick auf die Arbeitenden, die gefährliche Einsätze haben.
„Weitere Gehölzpflegearbeiten sind Im Zuge der B7 in Brilon gegenüber dem Autohaus Biederbick sowie in Brilon-Rösenbeck beabsichtigt“, so Santos. Die regelmäßige Gehölzpflege finde vom 1. Oktober bis zum 28. Februar statt. „Während der übrigen Zeit, der Vegetationsphase, muss bei Maßnahmen der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit gefährdet sein. Form- und Pflegeschnitte sind auch erlaubt“, schließt der Pressesprecher des Landesbetriebes.