Hochsauerlandkreis. Bei einer Polizeikontrolle im Hochsauerlandkreis fällt ein Mann auf, der nach dem Konsum von Cannabis Auto fuhr. Er geht gegen das Fahrverbot vor

Die Polizei im Hochsauerlandkreis traf im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf einen Mann, der offensichtlich unter dem Einfluss von Cannabis stand. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, hat der Autofahrer nicht nur ein Bußgeld am Hals, sondern muss auch seinen Führerschein abzugeben. Das passt dem Schuldigen aber gar nicht.

Den Beamten erkannten beim Autofahrer wässrige Bindehäute und machten sofort einen Speicheltest, der positiv ausfiel. Doch gegen den auferlegten Führerscheinentzug legte der Autofahrer einen Widerspruch ein. Gegen Ordnungsverfügungen können Bürger klagen.

Verwaltungsgericht Arnsberg ist zuständig

Diese Verfahren werden dann vor dem Verwaltungsgericht aufgearbeitet, wie in diesem Fall dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. „In den meisten Fällen geht es dann um den Konsum von Haschisch am Steuer“, sagt Stefan Schulte, Richter am Verwaltungsgericht und stellvertretender Pressedezernent, „die Betroffenen gehen dann beispielsweise gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vor, weil sie sagen, dass sie gar keine Drogen konsumiert haben.

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Das Verwaltungsgericht hat dann die Aufgabe den Entzug entweder zu bestätigen oder aufzuheben. Vor dem Verwaltungsgericht kam es in der Sache zunächst zu einem Vergleich. Der Autofahrer wird sich einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung, im Volksmund wird vom Idiotentest gesprochen, unterziehen und je nach Ergebnis wird das Gericht dann entscheiden, ob die Fahrerlaubnis weiterhin entzogen bleibt.

Cannabis kann 77 Tage im Körper bleiben

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„Die THC-Nachweismethoden sind mittlerweile sehr fein. Wenn es nachgewiesen wird, ist der Führerschein sofort weg, egal, ob es das erste Mal passiert oder nicht“, erklärt Schulte. Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich sieben bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. In der Literatur wird von einem Dauerkonsumenten berichtet, der erst nach 77 Tagen wieder „sauber“ war, auch bei uns melden sich derartige Fälle. Die Nachweiszeiten schwanken also stark.