Hoppecke. Ein Mann (25) aus Bestwig und ein Arbeiter (64) aus Marsberg schwebten nach der Attacke bei Hoppecke in Lebensgefahr. Es gibt weitere Details.

In der Nacht zu Freitag hatte ein Mann in der Firma Hoppecke bei Brilon im Hochsauerlandkreis mit einer Eisenstange um sich geschlagen, mehrere Kollegen verletzt und Sachschaden angerichtet. Jetzt gibt es neue Details zum Tatgeschehen.

Bei dem Täter handelt es sich um einen 28-Jährigen aus Willingen. Wieso er plötzlich die Kontrolle verlor, ist weiterhin unbekannt - vermutet wird eine psychische Störung.

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Von Jürgen Hendrichs und Boris Schopper

Der Tatverdächtige hatte zwei Kollegen mit dem Gegenstand lebensgefährlich verletzt. Wie Holger Glaremin, Pressesprecher der Polizei im Hochsauerlandkreis am Montag mitteilt, sind beide Männer aber mittlerweile stabil und außer Lebensgefahr.

Bei den Opfern handelt es sich um einen 25-Jährigen aus Bestwig und einen 64 Jahre alten Mann aus Marsberg. Zwei weitere Kollegen sind an dem Abend leicht verletzt worden und mehrere Sachschäden entstanden im Betrieb,

Anlieger berichten von Großeinsatz der Polizei

Bevor die Einsatzkräfte am Tatort eintrafen, konnten mehrere Kollegen den Mann überwältigen. Anlieger hatten von einem großen Einsatz auf Höhe des Geländes des Batterieherstellers Hoppecke berichtet. Von einem „Großaufgebot an Fahrzeugen mit Blaulicht“ war die Rede.

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Der Täter befindet sich seit der Attacke in einer Psychiatrie. Grund dafür waren Hinweise auf eine mutmaßliche psychische Erkrankung des rumänischen Staatsbürgers. In den kommenden Tagen werden etwaige Strafprozessuale Maßnahmen geprüft. Ein Richter muss über den Verbleib des Mannes in der psychiatrischen Einrichtung entscheiden.

Richter hat immer Entscheidungsgewalt

Das Ordnungsamt kann im Vorfeld dafür sorgen, dass jemand untergebracht wird, jedoch muss im Anschluss sofort ein Richter hinzugezogen werden. Darüber bestimmt das Psychisch-Kranken-Gesetz. Dieser Eingriff in die Freiheit eines Menschen ist möglich, wenn eine Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Das gilt auch, wenn die Polizei jemanden beispielsweise nach einer alkoholreichen Nacht in einer Ausnüchterungszelle unterbringen möchte.

Gleiches gilt auch, wenn innerhalb der psychiatrischen Anstalt eine Fixierung notwendig ist. „Das ist der höchste Eingriff in die Freiheit. Schlimmer geht es gar nicht, daher ist sehr sinnvoll, eine weitere Instanz dazu zu holen. Aber auch als Richter muss ich mich dann auf die sachverständigen Ärzte verlassen können“, erklärt Eberhard Fisch Direktor des Amtsgerichts in Marsberg.

So kann eine Person vorläufig bis zu sechs Wochen untergebracht werden. Dies lässt sich bis auf drei Monate verlängern, allerdings ist dafür die Meinung eines Sachverständigen notwendig.