Medebach/Arnsberg. Zeugen berichten am 4. Prozesstag von der Homosexualität des Rentners aus Medebach, der Anfang 2019 getötet wurde. Die Frage könnte wichtig sein.

Hatte der 67-jährige Rentner aus Medebach, der am 7. Januar brutal umgebracht worden war, eine homosexuelle Neigung? Und war er dem Angeklagten wirklich zu nahe gekommen? Um diese Frage ging es am Freitag im vierten Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Arnsberg.

Verhandelt wird dort der Mord die brutale Tötung eines Rentners aus Medebach. Der Staatsanwalt wirft einem 22-jährigen Rumänen und seiner gleichaltrigen Freundin gemeinsamen Mord aus Habgier vor. Beide sollen den früheren Anstreicher in seinem Haus überfallen und ihm mit einem Waffeleisen Schläge gegen den Kopf versetzt und zahlreiche Stiche mit einer Schere in den Hals beigebracht haben.

Angeklagter hatte bereits eingeräumt, den Rentner getötet zu haben

Danach sollen sie dessen Portemonnaie und Smartphone an sich genommen haben und mit seinem VW-Polo nach Züschen geflohen sein. Anschließend setzten sie sich in ihre Heimat ab. Nach Ausstellen eines internationalen Haftbefehles wurden beide in Rumänien festgenommen und an die deutschen Behörden ausgeliefert.

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Der Angeklagte hatte schon am zweiten Prozesstag eingeräumt, den Rentner getötet zu haben, aber nicht aus Habgier, sondern weil dieser ihm zu nahe gekommen sei. Er – der Angeklagte- sei in seiner Jugend bereits einmal sexuell missbraucht worden und habe auf die Berührung des 67-Jährigen wie in Trance reagiert und den Mann getötet. Seine Freundin habe mit der Tötung nichts zu tun, sie habe ihm auf sein Bitten hin lediglich bei der Säuberung des Tatortes geholfen.

Zeuge: Zweimal zum Oralverkehr aufgefordert

Um die Lebensumstände des 67-Jährigen zu beleuchten, hatte das Gericht am Freitag mehrere Zeugen geladen. Ein 26-jähriger Zeuge aus Medebach, der den Rentner gut kannte und der ihn in seine Wohnung eingeladen hatte, gab an, von diesem zweimal zum Oralverkehr aufgefordert worden zu sein. Er habe dafür jeweils 50 Euro erhalten.

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In Medebach habe man von der Veranlagung des Opfers hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Ein weiterer Zeuge aus Medebach gab an, mit dem 67-Jährigen befreundet gewesen zu sein. Er habe ihm gegenüber geäußert, dass er schwul sei. Seine Annäherungsversuche habe er aber vehement abgelehnt. „Er hat versucht, seine Neigung geheim zu halten, war aber andererseits bemüht, einen Lebensgefährten zu finden“, erklärte der Zeuge dem Gericht.

Beamter der Mordkommission aus Dortmund soll aussagen

Während der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte in seiner Zelle an eine Wand in Rumänisch „Ich liebe dich, egal was passiert“ gekritzelt hatte, womit er seine Mitangeklagte meinte.

Zum Ende des Prozesstages gab der Vorsitzende Richter bekannt, weitere Zeugen hören zu wollen: unter anderem einen Beamten der Mordkommission aus Dortmund, eventuell den Hausarzt des Opfers und eine Sachverständige, eine Rechtsmedizinerin, die ein DNA-Gutachten abgeben wird.