Bredelar. Im Disput um den Bordellnamen treffen der Club-Betreiber aus dem Sauerland und Vertreter der spanischen Dali-Stiftung vor Gericht aufeinander
Der Namensstreit um den Saunaclub „Das Parkschloss“ in Marsberg-Bredelar geht in die nächste Runde. Beim Landgericht Arnsberg ist die Klageerwiderung des Betreibers des Bordells, das bis vor kurzen noch „Parkschloss Dali“ hieß, eingegangen. Darin wird unter anderem bestritten, dass die spanische Dali-Stiftung legitimiert sei, die Rechte des des 1989 gestorbenen Malers wahrzunehmen.
Streitwert von 150.000 Euro angesetzt
Der Saunaclub hatte den Ärger der spanische Stiftung auf sich gezogen, die vom spanischen Staat mit der Verwaltung des künstlerischen Nachlasses von Salvador Dali beauftragt sein soll. Sie hatte im Sommer Klage gegen das Bordell am Ortseingang von Bredelar eingereicht und verlangt, dass sich es umbenennt.
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Der Name „Parkschloss Dali“ verstoße gegen das „postmortale Persönlichkeitsrecht“. Die Stiftung, die sich als Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Namen des surrealistischen Malers bezeichnet, fordert, dass der Bordell-Betreiber auf sämtlichen Kanälen das Wort „Dali“ streicht und verlangt Schadenersatz. Die Klägerin hatte einen Streitwert von 150.000 Euro benannt.
Mitte der 90er Jahre gegründet
Nach vielen Jahren unter fremder Führung und der Insolvenz der Parkschloss Dali GmbH im vergangenen Jahr hatte der Sohn des Betriebsgründers, Alexander Trininic, den Betrieb wieder unter seine Fittiche genommen.
Im Oktober hatte der Mitte der 90er Jahre gegründete Erotik-Club nach einer aufwendigen Sanierung seine Tore wieder geöffnet. Damals war die Erotik-Ikone Sybilla Rauch eigens nach Bredelar gekommen.
Die Parteien, die bislang nur schriftlich miteinander verkehrten, treffen demnächst im Sauerland vor Gericht aufeinander. „Für den 11. Februar 2020 ist ein Termin vor der 4. Zivilkammer angesetzt worden“, sagte Gerichtssprecherin Leonie Maaß der Westfalenpost. Auch ein Vertreter der spanischen Dali-Stiftung wird nach Arnsberg reisen müssen. „Ein persönliches Erscheinen eines Vertreters der Stiftung wurde seitens der Kammer angeordnet.“ Die Ladungen wurden in der vergangenen Woche zugestellt.
Clubbetreiber: keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Der Streit wird vor Gericht ausgefochten, obwohl der Name „Dali“ laut Angaben des Betreibers mittlerweile von sämtlichen im Zusammenhang mit dem Saunaclub stehenden Publikationen gelöscht worden sei. Dies sei – wie es im Juristen-Deutsch heißt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschehen. Allerdings: Selbst wenn das Etablissement den Namen „Dali“ weitergeführt hätte, sei das keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, zitiert die Gerichtssprecherin aus der Klageerwiderung. Außerdem bestreite der beklagte Erotik-Club, dass die Stiftung überhaupt mit der Wahrung der Rechte des Malers betraut sei und zweifelt des Weiteren an, dass der spanische Staat Universalerbe des des weltbekannten Künstlers sei.
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Komplett getilgt war der Name „Dali“ bis zum Freitag aus dem Umfeld des Sauerländer Bordells indes noch nicht. Während der Club auf seiner Internetseite sowie in Sozialen Netzwerken und auf seinem aktuellen Twitteraccount als „Das Parkschloss“ firmiert, sind im Eingangsportal sowohl der Namenszusatz „Dali“ zu lesen als auch das Konterfei des Künstlers abgebildet.
Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten entstanden
Weshalb kommt es trotz des – mittlerweile fast kompletten – Verzichts auf den Namenszusatz „Dali“ zu dem Kammertermin im Februar 2020? „Es geht bei der Klage nicht um die reine Unterlassung“, erläutert die Arnsberger Gerichtssprecherin Leonie Maaß. Denn die Stiftung mache geltend, dass Schadensersatzansprüche durch die vermeintlich rechtswidrige jahrelange Namensverwendung erwachsen sei. Darüber hinaus seien Rechtsanwaltskosten entstanden, die der Bordellbetreiber aus Bredelar begleichen soll.
„Dieser Rechtsstreit hat aus juristischer Sicht spannende Komponenten“, sagt die Gerichtssprecherin. Auch aus markenrechtlicher Sicht sei das Verfahren interessant.