Marsberg. Ein Rentner beteuert vor dem Amtsgericht Marsberg seine Unschuld. Es geht unter anderem um Rippenbrüche. Zeugen sollen vorher bedroht worden sein

Ihm blieb das letzte Wort. Der Angeklagte schilderte in der Folgeverhandlung vor dem Amtsgericht Marsberg am Dienstag die Sicht seiner Dinge noch einmal genauestens. Und er sah sich bis zuletzt als unschuldig angeklagt: Er habe weder zugeschlagen noch seinen Kontrahenten bedroht, beteuerte er. Eine Dolmetscherin übersetzte seine Darlegung des Streites vom 14. September vergangenen Jahres ins Deutsch.

Der Streit eskalierte an jenem Freitagnachmittag zwischen drei Rentnern in einer Kleingartenkolonie. Der eine zog sich Rippenbrüche und eine Verletzung der Lunge zu, der andere einen Nasenbeinbruch und Prellungen im Gesicht. Der nächste soll den anderen festgehalten haben, damit der eine ihn schlagen konnte.

Folgeverhandlung vor Amtsgericht

Wie berichtet, sah sich in der Hauptverhandlung vor einer Woche vor dem Amtsgericht in Marsberg jeder als Opfer und beschuldigte den anderen. Die Verhandlung wurde unterbrochen, weil die Verteidigung des Angeklagten 1 auf die Vernehmung weiterer Zeugen bestand. Die hatte Amtsrichter Eberhard Fisch zuvor wieder ausgeladen, weil sie nichts Relevantes hätten zum Tathergang aussagen können. Konnten sie im Zeugenstand in der Folgeverhandlung eine Woche später auch nicht: „Wir haben nichts gesehen und nichts gehört“.

Es ging um die Bedrohung nach dem handgreiflichen Streit. Gegen 23 Uhr sollen Angeklagter 1 und 3 in einem Treppenhaus nochmals aufeinander getroffen sein. Dabei soll Angeklagter 1 den anderen damit gedroht haben, ihn und seine Frau umzubringen, falls sie zur Polizei gehen würden.

Bedrohung der Zeugen?

Weil Angeklagter 3 in der Hauptverhandlung die Vermutung geäußert hatte, dass die ausgeladenen Zeugen wohl auch von dem Angeklagten 1 bedroht worden seien, falls sie gegen diesen aussagen würden, wollte Verteidiger Norbert Knepper aus Brilon in der Folgeverhandlung von ihnen wissen, ob dies der Fall sei. Die Antwort beider Zeugen: „Nein“.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die des Nebenklägers zu tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Wochen kann Berufung dagegen eingelegt werden.

In der Hauptverhandlung wurden die Verfahren gegen die Angeklagten 2 und 3 eingestellt. Sie traten daraufhin später als Zeugen auf, Angeklagter 3 auch als Nebenkläger. Die Art der Anklage habe er in seiner gesamten Berufslaufbahn noch nie erlebt, kritisierte Verteidiger Knepper: „Geschädigte sind zugleich Angeklagte in einer Anklage.“

Glaubwürdige Aussagen

Anders als Verteidiger Knepper hielten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig, die versicherten, dass der Angeklagte den Geschädigten (Angeklagter 3) zuerst ins Gesicht geschlagen und dann mit zwei Kopfnüssen das Nasenbein gebrochen habe, ebenso die Schilderung der Bedrohung, die nach Aussage des Angeklagten nie gefallen sei.

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Amtsrichter Fisch: „Sie haben sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung strafbar gemacht.“ Zu Gute hielt er ihm, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Amtsrichter und auch die Staatsanwältin hielten ihm jedoch eine erhebliche Brutalität vor. Das Urteil: 80 Tagessätze zu je 10 Euro, weil der Angeklagte Hartz IV bezieht.