Brilon. . Ein Diensthund beißt nach einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd durch Brilon einen Jugendlichen. Das durfte er nicht, urteilt der Richter.
Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Brilon am Montag einen 36 Jahre alten Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Sein Vergehen: Er hat zugelassen, dass seine Diensthündin Ilvy nach einer gut 15-minütigen halsbrecherischen nächtlichen Verfolgungsfahrt über die Feld- und Waldwege der Briloner Hochfläche einen 17-jährigen Jugendlichen mehrfach in Arme und Oberschenkel gebissen hat. Wie es zu den Hundebissen kam, weshalb der Richter die Bewährungsstrafe aussprach und was dem Polizisten jetzt droht.
Gut und gerne 20 Kollegen des Diensthundeführers verfolgten als Zuhörer den über fünfstündigen Prozess. Einhellige Reaktion nach dem Urteil: Kopfschütteln und verständnislose Kommentare: „Weltfremd“.
Wie es zu der Verfolgungsjagd durch Brilon kommt
15. Oktober 2017. Gegen 4 Uhr morgens bemerkt der Diensthundeführer im Gewerbegebiet am Nehdener Weg einen ohne Licht fahrenden Pkw. Der Polizeibeamte ist mit seiner Belgischen Schäferhündin allein im Streifenwagen unterwegs; er will gegen Ende der Nachtschicht - wie so oft - auf der Hochfläche noch einmal seine Hündin auslaufen lassen. Der Beamte bezeichnet Ilvy als „meinen Partner, sie ist ein Kollege“. Als er den verdächtigen Wagen erblickt, setzt er sich hinter ihn und gibt eindeutige Haltesignale. Vergebens: „Der Fahrer gab sofort Gas.“ Am Steuer, aber das stellt sich erst später heraus, ein 17-Jähriger ohne Führerschein, der Wagen ist nicht zugelassen und hat ein Nummernschild, das zu einem Motorrad gehört. Der Beifahrersitz ist frei, im Fond zwei Kumpel, beide ebenfalls 17. Sie haben Party gemacht, der Fahrer sagt, „ein paar Bier“ getrunken zu haben.
Sekunden im Gerichtssaal in Einzelbilder seziert
Als der Fahrer nicht auf die Haltesignale reagiert, fordert der Polizeibeamte über die Leitstelle Verstärkung an, auch ein Hubschrauber wird in Marsch. Der naheliegende Verdacht: Einbrecher. Der 36-Jährige hängt sich als „Klettenfahrzeug“ an den flüchtenden Wagen. Mit bis zu 100 km/h donnern die beiden Wagen über die Briloner Hochfläche, auf Feldwegen und Schotterpisten zwischen den damals im Bau befindlichen Windrädern hindurch. Sie zerfetzen einen Zaun, preschen über eine Weide mit Kühen. Auf einem Waldweg bei den Almequellen rutscht der flüchtende Wagen in ein Gebüsch, der 36-jährige fährt mit dem Streifenwagen auf.
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Und deshalb gibt es von allem, was dann folgt, ein Video. Die Frontkamera des Streifenwagens, die sich automatisch einschaltet, wenn Blaulicht und Martinshorn in Betrieb genommen werden, liefert Amtsrichter Härtel und Oberstaatsanwalt Niekrenz die entscheidenden Beweise: Was sich in Wirklichkeit in jener Nacht innerhalb von Sekunden, ja Sekundenbruchteilen, abspielte und von dem Polizeibeamten in der Stresssituation eine Entscheidung erforderte, lässt sich im Gerichtssaal in Einzelbilder sezieren.
Und da ist eben zu sehen, dass die hintere Tür auf der Beifahrerseite einen Tick eher von innen aufgeschoben wird, bevor der Diensthundeführer die Tür von außen öffnen will.
Wie es zu den Hundebissen kam
Ein paar vom Restlichtverstärker der Kamera etwas schwammige Bilder zeigen, wie zwei hocherhobene Hände aus dem Wagen ragen. Und dann springt „Ilvy“ ins Bild und packt zu. Mehrfach beißt sie dem hinten rechts sitzenden Mitfahrer in beide Unterarme. Der war durch die Verfolgungsfahrt schon restlos fertig: „Ich hatte die Augen zugemacht und nur noch Angst gehabt.“ Als der Wagen stehen bleibt, will er nur noch raus und sich der Polizei ergeben. „Und dann hatte ich schon den Hund am Arm“, sagt der heute 19-Jährige. Da habe er sich vor Angst in die Hose gemacht. In diesem Moment steigen auf der anderen Seite des Wagens seine beiden Kumpel aus. Ob der Polizist die drei, wie er sagt, mehrfach auf den Diensthund hingewiesen hat - der Einsatz ist per „Handbuch Diensthundwesen“ geregelt - können die Zeugen nicht bestätigen, nur, dass er laut „Hände hoch“ geschrien habe, und dass sie aussteigen sollen.
Dann zieht der Polizist seine Waffe und fordert die drei Jugendlichen auf, sich bäuchlings auf den matschigen Boden zu legen. Der gebissene Jugendliche hat Schmerzen, blutet - „Mir wurde schwummerig.“ Er hebt den Oberkörper, um den Polizisten zu fragen, ob er sich anders hinsetzen könne. Da schnappt „Ilvy“ noch einmal zu.
Das sagt der Anwalt des Polizisten
Der angeklagte Polizist und sein Anwalt van Bökel sagen, dass der Einsatz mit allem Drum und Dran „erlassgemäß“ abgelaufen sei. Er habe die Insassen angesprochen und aufgefordert die Hände zu heben und das Auto zu verlassen und „zur Eigensicherung“ seinen Hund in Stellung gebracht; darauf habe er laut hingewiesen. Dabei habe der 17-Jährige gezappelt und ihn an seiner taktischen Weste berührt. Das, sagt der Polizist, sei ein „No Go“. Darauf hin sei der Hund, gemäß seiner Ausbildung, eingegriffen. Der Polizist: „Das entscheidet der Hund dann selbst.“
Das sagt der Oberstaatsanwalt im Gerichtssaal
Das ließ Oberstaatsanwalt Niekrenz nicht gelten. Entscheiden sei die vom Polizeigesetz verlangte Verhältnismäßigkeit der Mittel. Überhaupt: Anlass für die Verfolgung und für einen Anfangsverdacht habe der Fahrer des Wagens gegeben, nicht der hinten rechts sitzende Mitfahrer. Er forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Rechtsanwalt van Bökel machte die Jugendlichen für die Eskalation mitverantwortlich: „Hätten sie der Anhalte-Aufforderung Folge geleistet, wäre nichts passiert.“ Bei der Kontrolle wäre für ihn angesichts der Übermacht und der unklaren Lage „nur Schießen die Alternative“ gewesen. Nach einem zwischenzeitlichen Rechtsgespräch mit Richter und Oberstaatsanwalt sah er den Anklagevorwurf nicht bestätigt, forderte aber keinen Freispruch, sondern stellte das Urteil dem Richter anheim.
So begründet Richter Härtel sein Urteil
Richter Härtel hielt dem Angeklagten im Urteil, die Gewalt über den Hund „aus der Hand gegeben“ und ihm „freie Bahn“ gelassen habe. Dafür liege jedoch trotz der hier nach der wilden Verfolgungsfahrt „extrem angespannten Situation“ kein Rechtfertigungstatbestand vor. Härtel: „Die Polizei darf nicht beliebige Mittel einsetzen.“ Und zwar auch dann nicht, wenn - wie hier - binnen kürzester Zeit „existentielle Entscheidungen“ zu treffen seien. Richter Härtel: „Sowas wünscht man keinem.“
Der Richter schloss sich dem Plädoyer des Oberstaatsanwaltes an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Damit kann der Beamte im Dienst bleiben.
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