Marsberg. Der Hochsauerlandkreis hat 14 Windanlagen im Raum Marsberg genehmigt. Ob es zu Klagen kommt, wie beim Windpark Himmelreich, bleibt abzuwarten.
Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von 14 Windenergieanlagen in Marsberg-Meerhof (acht Anlagen im Windpark Heubusch und sechs Anlagen im Windpark Grüner Weg) genehmigt. Zuletzt hatte in Investor – Firma Windpark Himmelreich – im Raum Marsberg erhebliche Probleme wegen Klagen.
Das Berufungsverfahren im Fall des vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamm steht noch an. Der Streit zwischen Naturschutzverbänden und dem Investor dauert nun schon weit mehr als ein Jahr. Laut Kreisverwaltung, die diese Anlagen zunächst genehmigt hatte, und dann den Baustopp durchsetzen musste, gibt es vom OVG noch keinen Verhandlungstermin.
Die Firma Windpark Himmelreich GmbH & Co. KG plant unterdessen neue Anlagen. Laut Bekanntmachung des Kreises hat das Unternehmen eine Genehmigung für den Bau einer 160 Meter hohen Windenergieanlage vom Typ ENERCON E-138 EP3 (HR9) in Marsberg-Meerhof beantragt.
Einsicht in die 14 vom Kreis neu genehmigten Anlagen
Die Unterlagen zu den 14 jetzt vom Kreis genehmigten Anlagen (Windpark Heubusch und Windpark Grüner Weg) können jetzt eingesehen werden. Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen noch bis Mittwoch, 3. April, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:
- Stadtverwaltung Marsberg: Zimmer 33 (Bauamt, 2. OG), Lillersstraße 8, 34431 Marsberg; Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.
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Stadtverwaltung Bad Wünnenberg: Zimmer 1 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg; Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr oder telefonisch unter 02953/709-0.
- Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde: Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de; Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr oder telefonisch unter 02961/94-3155.
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Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid bis 3. April unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite, unter „Bekanntmachungen“ der Unteren Umweltschutzbehörde und „Unteren Bauaufsichtsbehörde“) eingesehen werden.
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