Meerhof. . 70 Millionen Euro will Windpark-Betreiber Michael Flocke in Meerhof ins Repowering seiner Anlagen stecken. Es gibt Widerstand.
Windparkbetreiber Michael Flocke ist stinksauer. Auf den NABU NRW, den Verein für Umwelt- und Naturschutz HSK (VUNH) und den Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK. Erst boykottierten sie seinen Windpark Himmelreich im Meerhofer Sintfeld und erwirkten 2016 gerichtlich die Stilllegung der im Bau befindlichen Anlagen (s. Zweittext). Jetzt gehen sie gegen die Aufrüstung seiner Anlagen im bestehenden Windpark Grüner Weg an.
„Deren Vorgehen in Sachen Windpark Grüner Weg ist ein Stück aus dem Tollhaus“, schnaubt er wütend und wirft den Naturschutzverbänden vor, erneut mit denselben „fachlich unrichtigen Einwendungen wie 2016“ die ökologische Verbesserung des bereits genehmigten Windpark-Projektes auf dem Sintfeld zu verzögern.
Windpark seit 2001 in Betrieb
Seit 2001 drehen sich im Windpark Grüner Weg 35 Windkraftanlagen, die nach und nach durch insgesamt 24 neue Maschinen ersetzt werden sollen. Genehmigt war bereits, dass sie durch E-126-Räder effizienter gemacht werden sollen. Die haben eine Nabenhöhe von 135 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern.
Von den 24 genehmigten, größeren Anlagen will Flocke jetzt zwölf durch noch größere E-138-Maschinen ersetzten. Die hätten eine Nabenhöhe von 160 Metern und einen Rotordurchmesser von 138 Metern. Investitionsvolumen: 70 Mio. Euro. Das Genehmigungsverfahren läuft. Für Flocke ist die Genehmigung eigentlich Formsache. Private Einwendungen dagegen gebe es nicht.
VUNH sorgt sich um Rotmilane
Aber der NABU, VUNH und der VNV haben welche. Der VUNH hat beim Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde schriftlich seine Einwendungen eingereicht und stützt sich dabei auf die Stellungnahmen des NABU und VNV. Sie kritisieren u. a., dass nur eine Anlage während der Brutzeit der Rotmilane abgeschaltet werden soll. Das finden sie unzureichend, weil auch an anderen Anlagen Brutpaare nachgewiesen seien. Auch reicht ihnen die Abschaltung während der Brutzeit nicht. Außerdem sind ihnen die Maßnahmen zum Schutz von Vögeln wie der Wiesenweihe und Fledermäusen nicht ausreichend.
Erörterungstermin
Wegen des Einwandes des VUNH fand jetzt ein Erörterungstermin in der Hauptschule in Marsberg statt. Das Vorhaben wurde offengelegt. Jedermann hatte die Möglichkeit, seine Meinung zu äußern und darüber zu diskutieren mit den verantwortlichen Stellen. „Aber von den Naturschutzverbänden ist niemand gekommen“, wundert sich Flocke. „Gerne“, wie er sagt, hätte er mit ihnen die Bedenken aus dem Weg geräumt. „Denen geht es doch nicht wirklich um den Artenschutz“, ist er überzeugt, „sondern einfach nur ums Verzögern und Verhindern.“
OVG: Verstoß gegen das Tötungs- und Störungsverbot
Schon einmal, 2016, hatte der NABU als Kläger einen Baustopp von Windkraftanlagen per Eilantrag erwirkt für den Windpark Himmelreich im Meerhofer Sintfeld – ein weiteres Projekt von Windbauer Michael Flocke auf der Fläche, die im geänderten Flächennutzungsplan der Stadt neu ausgewiesen wurde.
Der Kreis hatte den Bau von elf Anlagen genehmigt, obwohl der Flächennutzungsplan noch nicht rechtskräftig war. Das führte der NABU in seinem Eilantrag zur Stilllegung an, sowie die nicht ausreichenden Schutzmaßnahen für bedrohte Vogel- und Tierarten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies im Mai 2017 die Beschwerde gegen die Stilllegung mit der Begründung ab, der Bau verstoße gegen das Tötungs- und Störungsverbot bedrohter Tierarten.
Die Ausgleichsmaßnahmen würden das Risiko nicht hinreichend entschärfen, teilte das Verwaltungsgericht Arnsberg im Februar in seinem Urteil die Sicht des OVG – und hob sogar die Genehmigung für die Anlagen auf. Elf Windräder waren dort genehmigt. Eines war schon betriebsbereit und darf sich nicht drehen. Zwei halb fertige Türme stehen wie Mahnmale vor unzähligen, sich unermüdlich drehenden Windkraftanlagen bei Meerhof. Fundamente für weitere Anlagen sind bereits im Boden 15 Mio. Euro hat Flocke bereits investiert.
Ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamm steht noch an.
Er findet die Forderungen der „angeblichen Naturschützer“ trotz der vielen vorliegenden langjährigen Artenschutz-Gutachten für das Gebiet zudem „wieder einmal völlig überzogen“. Denn seine Betreiberfirma habe sich an den bindenden Artenschutzleitfaden des Landes NRW „strengstens“ gehalten. Zudem habe die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises im Erörterungstermin erklärt, man sehe keine Gefährdung für den Artenbestand. „Die Aussage ist so gefallen“, bestätigte Martin Reuther, Pressesprecher des Kreises auf Nachfrage der WP. Wegen der einen Einwendung sei der Erörterungstermin anberaumt worden. Da aber der Einwender nicht gekommen war, habe es auch keine neuen Erkenntnisse gegeben. Die Einwendungen würden aber selbstverständlich im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Kreis soll entscheiden
Flocke sieht am Ende weitere zermürbende Gerichtsverfahren auf sich zukommen. „Sollten sie sich mit ihren Forderungen durchsetzen, dann stehen jährlich zusätzliche 30 Millionen Kilowattstunden Ökostrom auf dem Spiel“, rechnet er vor. So viel würden die größeren, jetzt neu geplanten Windkraftanlagen mehr produzieren als die bereits genehmigten kleineren Anlagen. „Wir reden über Einsparungen von fast 38.000 Tonnen Braunkohle jedes Jahr“, sagt Flocke und spannt den Bogen zu den jüngsten Ereignissen um den Hambacher Forst und den Kohleausstieg. Flocke: „Jetzt ist der Hochsauerlandkreis am Zug. Er muss entscheiden, ob er für das Projekt grünes Licht gibt oder nicht.“
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