Olsberg. . Nach der eskalierten Rückführung eines Asylbewerbers in Olsberg mit Großeinsatz: Wie häufig gibt es solche Lagen und wer trägt die Kosten?
Durch den Zugriff einer Spezialeinheit ist am Mittwochmorgen der Großeinsatz der Polizei im Bereich der Bahnhofstraße in Olsberg unblutig beendet worden. Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Hochsauerlandkreis hatten einen ausreisepflichtigen Asylbewerber aus Tadschikistan abholen wollen. Der 49-Jährige sollte gemäß des Dublin-Abkommens nach Litauen zurückgeführt werden. Als der Mann ein Messer zog und gegen sich selbst richtete, zogen sich die Mitarbeiter der Ausländerbehehörde zurück. Der folgende Polizeieinsatz hielt Olsberg stundenlang in Atem. Wer kommt für die Kosten auf? Wie häufig gibt es Zwischenfälle bei Abschiebungen? Die Westfalenpost beantwortet Hintergrundfragen rund um den Fall.
Wie viele Abschiebungen oder Rückführungen gab es für die HSK-Ausländerbehörde 2018?
Im vergangenen Jahr gab es 115* Abschiebungen und Rücküberstellungen, dazu kommen gescheiterte Abschiebungen und Rücküberstellungen, so der Hochsauerlandkreis auf Anfrage der WP. Vergleichbare Einsätze gebe es beispielsweise bei Kontrollen im Außendienst und Festnahmen. Hierfür lägen allerdings keine Zahlen vor.
Hat die Zahl der Abschiebungen in den letzten Jahren zugenommen?
Das Bild ist uneinheitlich. Im Jahr 2017 gab es 139 Abschiebungen und Rücküberstellungen, 2016 waren es 100, im Jahr 2015 117. Im Jahr 2014 gab es nur 68 Fälle.
Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Zwischenfälle wie am Mittwoch in Olsberg?
Es gibt immer wieder Maßnahmen, die anders laufen, als geplant, heißt es von der Ausländerbehörde. Dabei kann es in wenigen Einzelfällen auch zu gefährlichen Situationen kommen. Der Fall von Mittwoch sei als solcher zu bewerten. Eine absolute Ausnahme sei allerdings, dass ein SEK zum Einsatz kommt.
Wir geht die Ausländerbehörde bei unmittelbar bevorstehenden Abschiebungen bzw. Rücküberstellungen vor? Können Sie das Vorgehen beschreiben?
Vor einer Abschiebung oder Rückführung werden mehrere Gespräche mit den Betroffenen geführt und zu einer freiwilligen Ausreise, die meistens auch finanziell gefördert wird, geraten. Sollte eine freiwillige Ausreise von den Betroffenen abgelehnt werden, muss nach den gesetzlichen Vorgaben eine Abschiebung oder Rückführung vorgenommen werden.
Wie werden die Betroffenen informiert?
Bei der Rückkehrberatung werden die Betroffenen mehrfach auf eine Abschiebung oder Rückführung hingewiesen, wenn sie nicht freiwillig ausreisen. Der eigentliche Termin darf nach den gesetzlichen Vorgaben nicht bekannt gegeben werden, da die Betroffenen möglicherweise untertauchen könnten.
Inwiefern ändert sich der Einsatz zu erwarten ist, dass es Probleme bei Abschiebungen gibt?
Jede Maßnahme wird einzeln geplant mit den vorliegenden behördlichen Erkenntnissen. Sollten Probleme erkennbar sein, wird die Polizei eine Maßnahme begleiten. Auch weitere Vorkehrungen wie ein verstärkter Personaleinsatz oder ein größerer zeitlicher Ablauf werden eingeplant.
Die Situation in Olsberg eskalierte gegen 6 Uhr. Finden Abschiebungen grundsätzlich nachts oder frühmorgens statt?
Nein, Abschiebungen bzw. Rückführungen sind abhängig von den Abflugzeiten. Von der jeweiligen Abflugzeit wird dann zurück geplant, so dass eine Maßnahme auch nachts oder frühmorgens beginnen kann. Die Flugbuchungen erfolgen in ganz NRW durch die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld.
Wer kommt für die Kosten auf?
Der Steuerzahler. Wie hoch sie sind, kann die Polizei allerdings nicht sagen. Da sowohl Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie ein Spezialeinsatzkommando mehr als vier Stunden im Einsatz waren, wird ein erheblicher betrag zusammen kommen. „Ein Verursacher trägt die Kosten nur bei böswilliger Alarmierung“, sagt Polizeisprecher Holger Glaremin.
*Die Daten gelten für den HSK – ohne die Stadt Arnsberg, da die eine eigene Ausländerbehörde hat.
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