Brilon. . Am dritten Prozesstag in Brilon fliegt der Betrug auf: In der auf 2010 datierten Vollmacht ist eine Regelung erwähnt, die es erst seit 2013 gibt.
Dumm gelaufen: Weil er in einer auf das Jahr 2010 datierten Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Regelung eingearbeitet hat, die erst 2013 in Kraft getreten war, muss sich der ehemalige Betreuer eines 60 Jahre alten Mannes demnächst vielleicht vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Dahin hat das Schöffengericht Brilon nämlich den Fall abgegeben, nachdem das Täuschungsmanöver am dritten Verhandlungstag entlarvt worden war.
Jetzt geht es nicht mehr nur um die laut Anklage für die Abzahlung seines Hausdarlehns und die Anschaffung eines gebrauchten SUV abgezweigten 102.000 Euro, sondern um die ganzen 180.000 Euro, die der 53 Jahre alte Angeklagte 2014 vom Konto des Angeklagten auf sein eigenes umgebucht hatte.
180.000 Euro aufs eigene Konto
Wie berichtet, hatte der heute 53-jährige Angeklagte 2013 als ehrenamtlicher Betreuer die Fürsorge für den früher erfolgreichen und vermögenden, seit 2011 aufgrund eines Korsakow-Leidens unter gesetzlicher Betreuung stehenden Geschäftsmann übernommen.
2014 präsentierte der Betreuer dann die angeblich 2010 verfasste Vorsorgevollmacht, mit der das Betreuungs-Verhältnis obsolet wurde. Fortan konnte der Angeklagte über die Konten des Kranken mitverfügen. Im Frühjahr 2014 ließ er sich auf dieser Basis 200.000 Euro aus einer Lebensversicherung auszahlen, von denen er laut Anklage 180.000 Euro auf sein Privatkonto weiterleitete.
Landgericht jetzt am Zug
Nach Ansicht des Schöffengerichts steht jetzt eine Straferwartung von über vier Jahren im Raum. Damit ist allerdings die Zuständigkeit eines Schöffengerichts überschritten.
Jetzt liegt es an Landgericht, ob es sich erstinstanzlich mit dem Fall beschäftigt oder ob es ihn mit einem entsprechenden Hinweis an das Schöffengericht zurückgibt.
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