Gudenhagen-Petersborn. . Das Feriengut Petershagen geht in die entscheidende Genehmigungsphase. Ein Flugblatt kritisiert die „Monsterarchitektur“.

„Jeder Grundlage“ entbehrt nach Ansicht der Stadtwerke Brilon die Aussage, dass die Anwohner von Gudenhagen und Petersborn demnächst für die durch den Betrieb des geplanten Feriendorfs Petershagen erforderlichen „Ausbau der Kanalsysteme“ zur Kasse gebeten werden. Das jedenfalls steht in einem in letzter Zeit in Gudenhagen-Petersborn verteilten Flugblatt.

Verfasser: Joachim Schulte, Eigentümer eines unterhalb der Christophorus-Residenz gelegenen Refugiums mit Häuschen, Fischteich und kleinem Wäldchen. Eine seit längst vergangenen Guts-Zeiten in Familienbesitz verbliebene Immobilie für gelegentliche erholsame Tage im Hochsauerland.

So sehen die Planungen für das Feriengut Petershagen aus. Foto: Investor

„Keine Monsterarchitektur in Gudenhagen-Petersborn“ hat Schulte markig sein Flugblatt betitelt, mit dem er die Einwohner aufruft, im Rahmen des gerade laufenden Planverfahrens aktiv zu werden, denn: „Bisher hatten ausschließlich die Interessen des Investors Vorrang, aber Stadtrat und Verwaltung sind den Interessen Aller verpflichtet.“

Investoren auf dem Internet-Portal Immoscout24.de

In der Tat befasse sich derzeit die Bauverwaltung mit den im Rahmen der Plan-Offenlegung eingegangenen Anregungen und Eingaben, wie Beigeordneter Reinhold Huxoll der WP sagte. In der ersten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses nach der Sommerpause, am 29. August, komme die Abwägung auf die Tagesordnung, ehe sich dann der Rat am 6. September mit dem Projekt befasse.

Ausbau von Triftweg und Teil der Sudetenstraße

Im Rübezahlweg, in der Sudetenstraße und in der Königsberger Straße sind in den letzten Wochen Asphaltierungsarbeiten vorgenommen worden.

Der Bau- und Planungsausschuss hat jüngst den Ausbau des Triftweges (88 m), der Rübezahlweg und die parallel verlaufenden Sudetenstraße verbindet, sowie der zweiten Verbindungsstraße (65 m) beschlossen. In einer Bürgerversammlung soll u.a. noch geklärt werden, wie sie Fläche neben der im Triftweg 5 m und in dem zweiten Abschnitt 4,25 m breiten Fahrbahn gestalten möchten.

Auf beiden Strecken werden auch Wasserleitung und Kanalisation erneuert. Diese Kosten tragen die Stadtwerke. Der Aufwand für die Straße wird nach KAG auf die Anlieger umgelegt.

In dem Flugblatt stellt der Verfasser die Forderung auf, die Zahl der auf dem rund 60 000 qm großen Gelände geplanten Häuser von 21 auf 10 zu reduzieren und deren Grundfläche um 30 Prozent auf eine für Ferienhäuser übliche Größe und ihre Höhe auf 7,5 m zu reduzieren und für die auf 300 Sitzplätze geplante Gastronomie nur 100 zu genehmigen.

Nach Ansicht von Schulte sei – anders als ursprünglich geplant – nicht die Vermietung der Häuser mit Ferienpark--Charakter und Hotel-Service geplant, „sondern dauerhafter Besitz“ - so würden es jedenfalls die Investoren auf dem Internet-Portal Immoscout24.de bewerben.

Stadtwerke: Kanalkapazitäten reichen

Huxoll weist darauf hin, dass der Investor, die Villa am Park Brilon GmbH & Co KG, sein Projekt über einen Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abstimmen und genehmigen lasse. Verfahrenskosten und die Erschließung hat der Investor zu tragen. Huxoll: „Da muss also alles passen.“

Passen wird auch künftig die Kanalisation. „Sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser können problemlos abgeführt werden, ohne dass Kapazitätserweiterungen bei den öffentlichen Kanälen oder im Kläranlagenbereich erforderlich“, so die Stadtwerke in ihrer Stellungnahme zu dem Flugblatt weiter. In der Sudetenstraße liegt nach Auskunft der Stadtwerke ein Mischwasserkanal mit einem Durchmesser von 50 cm. Der ist erst vor gut einem Jahr mittels Inline-Verfahrens - dabei wird ein Schlauch durch das porös gewordene Betonkanal gezogen - saniert worden. Das Niederschlagswasser werde zu den Fischteichen abgeleitet.

Verfasser problemlos zu erreichen

Deshalb, so die Stadtwerke weiter, würden die Anwohner von Gudenhagen „für die Abwasserentsorgung durch den Ferienpark keine zusätzlichen Kosten zu tragen“ haben: Derartige „Sondergebühren“ für einzelne Orte oder die Kernstadt gibt es im Beitragsrecht ohnehin nicht: „Die jährlichen Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden über die Abwassergebühren von allen Eigentümerinnen oder Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke im gesamten Stadtgebiet aufgebracht.“

Für die WP war der Verfasser des Flugblatts übrigens problemlos über die im Impressum angegebene Mobil-Nummer zu erreichen. Dort hat er auch seine Mail-Adresse angegeben. Auf die Richtigstellung der Stadtwerke angesprochen versichert Schulte, dass die Stadtwerke „zu keinem Zeitpunkt“ mit ihm Kontakt aufzunehmen versucht hätten. Schulte: „Das hätte ich doch sofort gesehen.“

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