Brilon. . Ein aus Afrika stammender Mann wurde vor dem Schöffengericht Brilon wegen Vergewaltigung zu einer Haftverurteilt. Urteil wurde jetzt bestätigt.

Rechtskräftig ist das Urteil geworden, das das Schöffengericht Brilon im vergangenen Oktober gegen einen damals 33 Jahre alten Mann aus Brilon wegen verhängt hatte.

Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung sollte der aus Afrika stammende, seit 2012 im Hochsauerland lebende Mann für zwei Jahre und achteinhalb Monate ins Gefängnis.

Staatsanwaltschaft im Fall der Vergewaltigung Berufung eingelegt

Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Die wurde jetzt vor der 1. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg verhandelt. Nachdem dort noch einmal das Opfer als Zeugin ausgesagt hatte, zogen beide Seiten die Berufung zurück.

Wiederholt hat es Trennungen und neue Anläufe für eine Partnerschaft gegeben, in einer dieser Jahre zurückliegenden Phasen kommt es zu der Vergewaltigung, die die Frau aber nicht anzeigt. Ein gemeinsames Kind wird geboren.

Vater lässt gemeinsame Tochter nicht gehen

Nach der endgültigen Trennung teilen sich beide das Sorgerecht. Als die Mutter das Kind nach einem Wochenendaufenthalt beim Vater wieder abholen möchte, will der Vater es nicht gehen lassen.

Es gibt Streit und Handgreiflichkeiten, der 33-Jährige schubst die Frau aus der Haustür auf die Straße. Drei Tage später geht die Frau deshalb zur Polizei und zeigt ihren Ex an. Dabei erwähnt sie erstmals die Vergewaltigung.

Angeklagter streitet Vergewaltigung vor Schöffengericht ab

Die Körperverletzung gab der Angeklagte vor dem Schöffengericht zu, die Vergewaltigung bestritt er. Die Staatsanwältin hatte damals eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert.

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