Brilon. . Das Ende der Beziehung sollte für eine 27-Jährige nicht das Schlimmste sein. Ihr Ex-Freund drängte sie gegen ihren Willen zum Sex.
- Eine 27-Jährige wird von ihrem Ex-Freund gegen ihren Willen zum Sex.gedrängt.
- Das Paar gerät außerdem in einen Streit um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter.
- Bei einem Streit schubst der Angeklagte seine Ex-Freundin, so dass diese stürzt und sich verletzt.
Ein 33-Jähriger aus Brilon ist vom Amtsgericht Brilon wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu zwei Jahren und achteinhalb Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Protagonisten lernen sich 2013 kennen. Der 33-Jährige war ein Jahr zuvor aus der Schweiz eingereist. Ursprünglich stammt er aus Guinea. Aus der Bekanntschaft wird im November 2013 eine zweimonatige Beziehung - die Verständigung erfolgt auf Englisch.
Die 27-Jährige merkt aber bald, dass sie damit nicht zufrieden ist: „Ich hatte das Gefühl, dass er mich nicht immer versteht und dann einfach nur nickt.“ Ende des Jahres löst sie das Verhältnis. Damit gibt sich der 33-Jährige aber nicht zufrieden und versucht, weiterhin Kontakt mit ihr zu halten. Auch die 27-Jährige will ein „Freundschaft“ pflegen, denn während der zweimonatigen Beziehung wurde sie schwanger.
In eigener Wohnung missbraucht
Im Februar 2014 treffen sich die beiden zu einem Gespräch in ihrer Wohnung. Für ihn kommt eine Freundschaft nicht in Frage. „Er ist wütend geworden“, sagt sie. Der alkoholisierte Angeklagte habe den Weg zum Ausgang blockiert und ihren Gürtel geöffnet.
Die junge Frau sagt, dass sie keinen Sex mit ihm haben möchte. Davon lässt er sich aber nicht abbringen und vergewaltigt sie in ihrem Wohnzimmer. Dann verlässt er die Wohnung.
In den nächsten Tagen habe er sich mehrfach entschuldigt, wie die 27-Jährige erzählt: „Er wollte mir klar machen, dass er wusste, dass er etwas falsch gemacht hat.“ Im März erfährt der 33-Jährige von der Schwangerschaft, im August kommt die gemeinsame Tochter zur Welt. Die beiden starten eine erneute Beziehung, die nach sechs Monaten Anfang 2015 endet.
Die beiden teilen sich das Sorgerecht. Die Absprachen funktionieren, die Situation scheint sich zu normalisieren. Im Februar 2016 beginnt sie eine neue Beziehung mit einem anderen. Im November des gleichen Jahres kommt es zu einem erneuten Konflikt: Die Tochter hat das Wochenende beim 33-Jährigen verbracht, am Sonntagnachmittag soll sie zurück zur Mutter. Am Morgen ruft sie ihren Ex-Freund an und teilt ihm mit, dass sie es nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt schaffe und abends so schnell wie möglich bei seiner Wohnung vorbeikäme, um das Kind abzuholen.
Zweiter Vorfall führt zur Anzeige
Als sie gegen 20 Uhr eintrifft, möchte der Angeklagte die Tochter nicht gehen lassen. Es kommt zum Streit an der Wohnungstür. Er hält das Kind auf dem Arm, sie versucht die Tochter an sich zu nehmen. Er stößt sie mit der Hand ins Gesicht, woraufhin sie zurück stolpert. Sie ist noch im Treppenhaus, während er das Kind in die Wohnung bringt. Weil sich die 27-Jährige weiterhin weigert, das Haus zu verlassen, schubst der Angeklagte sie über die Türschwelle, wobei sie stolpert und auf dem Asphalt landet. Der gerufene Taxifahrer beobachtet das Geschehen und ruft die Polizei.
Drei Tage später erstattet sie Anzeige gegen ihren Ex und erwähnt dabei erstmals die Vergewaltigung. „Ich hatte nie vor, ihn dafür anzuzeigen, ich will nicht, dass er ins Gefängnis geht.“ Der zweite Konflikt ist aber der Auslöser: „Ich kann mir das nicht mehr antun“, sagt sie vor Gericht. „Ich kann nicht immer klein beigeben.“
Zwei mal pro Woche bei der Polizei melden
Der Angeklagte bestätigt, dass es zu dem Vorfall im Treppenhaus gekommen sei. Den schwerwiegenderen Vorwurf weist er von sich: „Die Sache mit der Vergewaltigung stimmt nicht. Ich habe nicht damit gerechnet, dass sie das erfindet.“
Staatsanwältin Krippendorf hatte keinen Zweifel: „Ich habe selten eine Zeugin gesehen, die ich so glaubhaft finde.“ Dieser Meinung schlossen sich Richter Schwens und die Schöffen an. Der Kontakt zur Ex-Freundin wurde auf die Übergabe des Kindes beschränkt. Ein Antrag auf Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, der 33-Jährige muss sich zweimal pro Woche bei der örtlichen Polizei melden.
Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung in Berufung geht.
>>> Hintergrund: Glaubhaftigkeitsbeurteilung
- Verteidigerin Hoffmann-Benz stellte einen Antrag, die Glaubhaftigkeit der Zeugin von einem Gutachter beurteilen zu lassen.
- Das Schöffengericht wies das nach kurzer Beratung zurück.
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