Brilon. . Die Frau aus dem Libanon, die von der Evangelischer Kirche in Brilon ins Kirchenasyl aufgenommen wurde, ist jetzt im Asyl-Prüfverfahren.

Das Kirchenasyl der Evangelischen Kirchengemeinde in Brilon ist beendet. Das bestätigte Pfarrerin Kathrin Koppe-Bäumer am Montag der Westfalenpost.

Die Frau aus dem Libanon, der seit Anfang 2018 Kirchenasyl gewährt wurde, sei jetzt in einer anderen Unterkunft – sie darf vorerst in Deutschland bleiben und muss nicht fürchten, abgeschoben zu werden. Nach ihrem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland ist automatisch die Bundesrepublik für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig. „Wir haben unser Ziel erreicht“, sagte Kathrin Koppe-Bäumer.

Die Gründe fürs Kirchenasyl

Die junge Frau, die anonym bleiben soll, hatte nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land erstmals EU-Raum betreten. Laut geltendem Recht hätte sie dort um Asyl bitten müssen. Ihr Antrag in Deutschland war daher abgelehnt worden. In ihrem Heimatland Libanon müsste sie um Leib und Leben fürchten, so die Kirchengemeinde. Daher hatte sie sich entschieden, der Frau Asyl zu gewähren.

Die Zeit im Kirchenasyl

Die Briloner Kirchengemeinde hatte zwei Tage vor Weihnachten das Asylbegehren erreicht. Am 27. Dezember hatte das Presbyterium getagt und einstimmig den Beschluss gefasst, die Frau aufzunehmen. Seit dem 3. Januar lebte sie im Briloner Gemeindezentrum. Die Mitte 20-Jährige durfte sich nur auf dem Gelände bewegen, auf dem die Kirche das Hausrecht ausübt. Ziel war es, dass die Libanesin ein halbes Jahr in Brilon bleibt. Ein mindestens sechsmonatiger Aufenthalt in Deutschland ist Grundvoraussetzung dafür, dass sie erneut einen Asylantrag stellen kann. Die Libanesin hatte im Kirchenasyl zwischenzeitlich einen Sprachkurs belegt und im Café International oder im Nähcafé im evangelischen Gemeindezentrum eingebracht.

Die Kirche zum Kirchenasyl

Pfarrer Rainer Müller hatte zu Beginn des Kirchenasyls betont, dass „die Kirchen keinen Rechtsbruch begehen“, wenn sie Kirchasyl gewähren. Es gebe ein vereinbartes Verfahren zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Kirche ermögliche mit dem Verfahren einen ergebnisoffenen Prozess.

Das Staat zum Kirchenasyl

Das Bundesinnenministerium erarbeitet derzeit eine Weisung für verschärfte Regelungen bei Dublin-Fällen im Kirchenasyl. Die sogenannte Überstellungsfrist im Kirchenasyl soll von sechs auf 18 Monate erhöht werden. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Asylbewerber aus Deutschland in den nach der Dublin-Verordnung eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann. Wird der Antragsteller in dieser Zeit nicht zurückgeschickt, ist die Bundesrepublik für die Prüfung des Antrags zuständig. Durch das Kirchenasyl wird die Frist häufig überschritten. Kirchen befürchten, dass durch eine neue Regelung Kirchenasyl erschwert wird – z.B. weil die Gemeinden länger für die Betreuung und die Versorgung der Menschen aufkommen müssen.

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