Arnsberg/Winterberg. Prozess gegen die Mutter aus Winterberg könnte nach über 20 Tagen bald enden. Der Verteidiger beantragt aber einen neuen Psychologen zu hören.

Befangenheitsantrag abgelehnt, der Prozess gegen die zehnfache Mutter vor dem Landgericht Arnsberg geht weiter. Und möglicherweise gibt es am kommenden Mittwoch sogar ein Urteil.

Aber wer will das nach 20 Verhandlungstagen noch prognostizieren?

Eine unabhängige Kammer hatte auch das zweite Ablehnungsgesuch gegen Richter und Schöffen, das Pflichtverteidiger Stephan Lucas im Namen seiner Mandantin gestellt hatte, als unbegründet zurückgewiesen. Grund: keine Zweifel an der Unparteilichkeit der Schwurgerichtskammer. Damit konnte der Prozess am Mittwoch fortgesetzt werden. Und es gab trotz geschlossener Beweisaufnahme weitere Anträge des Verteidigers.

Dabei geht es dem Anwalt aus München vor allem darum, dass seine Mandantin im Höchstfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und ein „minderschwerer Fall“ zugrunde gelegt wird. Seit September muss sich die 41-Jährige wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und der Körperverletzung durch Unterlassen verantworten. Ihr 25 Monate alter Sohn war 2014 an Unterernährung gestorben. Die jüngere Schwester war ebenfalls in einem schlechten Zustand, konnte aber gerettet werden.

Lucas hat am Mittwoch unter anderem beantragt einen weiteren Diplom-Psychologen zu hören, der seine Mandantin erst unlängst untersucht habe. Es soll u.a. darum gehen, dass Mütter bei eigenen Kindern - im Gegensatz zu unbeteiligten Dritten - nicht erkennen können, wie dünn sie möglicherweise sind. Dazu Staatsanwalt Klaus Neulken: „Ich glaube, das Gericht kann ohne weiteren Sachverständigen entscheiden, ob eine Mutter sehen kann, ob ein Kind zu dünn ist.“

Auf Schlussvorträge einstellen

Außerdem hat der Verteidiger beantragt, noch einmal die Ärzte zu hören, die die beiden Kinder damals im Februar 2014 behandelt hatten. Vor allem vor der Einlieferung des Mädchens ins Krankenhaus habe der behandelnde Arzt in Winterberg die Situation nicht als lebensbedrohlich eingestuft. Lucas: „Der Antrag soll zeigen, wie schwierig es ist, einen solchen Zustand zu erkennen.“

Die Kammer hat über die Anträge noch nicht entschieden. Sie kann eine Entscheidung aber auch erst mit dem Urteil verkünden. Die Prozessbeteiligten sollen sich jedenfalls auf ihre Schlussvorträge einstellen.

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