Marsberg. . Ein Mann aus dem Libanon lebt illegal in Deutschland. Er soll bei der Beschaffung von Papieren mitwirken – auch damit er ausgewiesen werden kann.
Wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz hat sich ein 47 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht Marsberg verantworten müssen. „Seit 2001 sind sie ausreisepflichtig“, machte ihm Amtsanwalt Balkenhol für die Staatsanwaltschaft klar. „Sie sind verpflichtet, bei der Beschaffung ihrer Ausweispapiere mitzuwirken.“ Er habe wechselnde Angaben bei der Ausländerbehörde gemacht, Passbilder nicht eingereicht und halte sich ohne gültige Duldung hier auf. Geduldet wird er seit Oktober nur wegen fehlender Ausweispapiere.
Sozialleistungen Euro gekürzt
Seit 2001 lebt der 47-jährige Flüchtling in Deutschland, seit Februar 2013 in Marsberg. Ohne Ausweispapiere. Bei der Ausländerbehörde in Meschede hat er wiederholt falsche Angaben zu seiner Identität gemacht. Mit einem Strafbefehl sollte er dazu bewegt werden, seiner „Mitwirkungspflicht“ nachzukommen. Dagegen hatte er aber Einspruch eingelegt.
Klärung gestaltet sich schwierig
Auch die Klärung seiner Identität zu Beginn der Verhandlung gestaltete sich nicht leicht. Der Angeklagte versteht und spricht Deutsch.
Zur besseren Verständigung stand ihm ein Dolmetscher zur Seite, der ihm jeden Satz ins Arabische übersetzte. Nach seinen Angaben ist der Angeklagte 1971 im Libanon geboren. Zuerst sagte er aus, mit 15 Jahren seine Heimat verlassen zu haben, später waren es 18 Jahre. Ob er eine Schule besucht hatte, konnte auch nicht geklärt werden: „Ich kann lesen und schreiben, und ich bin sehr, sehr vergesslich.“
Deshalb habe er auch schon eine Therapie gemacht. Seine Sozialleistungen wurden auf 176 Euro gekürzt. „Er ist seit Jahren in nervenärztlicher Behandlung“, stand ihm sein Verteidiger Kay Hofheinz aus Marsberg zur Seite. Er leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Bevor er nach Deutschland kam, habe er in Guinea und Libyen gelebt.
Er habe immer wieder sämtliche Fristen verstreichen lassen, sagte ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Zeugenstand aus. Auf dem Behördenweg komme man nicht weiter, Ersatzpapiere für ihn zu beschaffen, sofern der Betroffene dieses nicht vorantreibe.
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Richter droht Haftstrafe an
Eines wolle er ihm ganz klar sagen“, so Amtsrichter Fisch: „Sie sind seit über 15 Jahren illegal hier. Mir gefällt überhaupt nicht, wie Sie die Ausländerbehörde an der Nase herumführen und immer wieder andere Angaben machen.“ Wenn er sich weiterhin so rigoros verweigere, werde er auf eine Haftstrafe bestehen, so Amtsanwalt Balkenhol. Er selber habe 2007 ein Antragsformular an die Deutsche Botschaft geschickt, jedoch keine Antwort bekommen“, warf der Angeklagte ein. Eine Kopie fand sich dann auch in dem prall gefüllten Aktenordner seines Verteidigers.
Einspruch wird zurückgenommen
„Das einfachste wäre, wenn der Angeklagte nach Berlin zur Deutschen Botschaft fährt und einen Ersatzpass beantragt“, schlug Hofheinz vor. Er wolle auch noch mit dem Sozialamt reden, damit er ein Bahnticket bekommt. Mit einem Ersatzausweis erhalte er aber nie eine Aufenthaltsgenehmigung, so der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Dann würde er abgeschoben werden in den Libanon.
Der Amtsanwalt war nach zweistündiger Verhandlung einverstanden, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen wird. Das hatte Hofheinz schon zu Beginn vorgeschlagen. „Was soll ich hier noch?“ - der Angeklagte versprach, die Ausweispapiere zu beschaffen: „Ich fahre nach Berlin.“ Amtsrichter Fisch: „Das ist Ihre letzte Chance. Ich habe keine Hemmungen, Ihnen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu geben. So sieht Ihr Aufenthalt dann in Zukunft in Deutschland aus.“ Folgen Sie der Westfalenpost im Altkreis Brilon auf facebook