Hochsauerland. Jährlich ereignen sich mehrere tausend Unfälle mit Reh, Wildschwein und Co.. Gesetzliche Pflicht: Jeder Vorfall muss gemeldet werden.

Ab Mitte Juli schwebt das heimische Rehwild wieder im siebten Himmel, dabei vergessen die Tiere oft jede Vorsicht, und es kommt häufiger zu Wild-Unfällen. Jährlich ereignen sich mehrere tausend Unfälle mit Reh, Wildschwein und Co., dabei kommen etwa 30 Menschen ums Leben. Die Zahl der Verletzten liegt im Schnitt bei 3400 und der entstandene Sachschaden bei 330 Millionen Euro.

„Gerade ab Mitte Juli zu Beginn der Blattzeit, so nennt man in der Jägersprache die Paarungszeit der Rehe, ist die Gefahr besonders groß“, berichtet Nicole Heitzig, Vorsitzende der Kreisjägerschaft Hochsauerland. „Besorgniserregend ist, dass viele Autofahrer die Gefahr unterschätzen. Ein Reh von nur 20 Kilogramm hat bei einer Kollision mit 100 km/h ein Auftreffgewicht von über einer halben Tonne. Das ist lebensgefährlich.“

Unfallstelle absichern und Polizei informieren

Die Kreisjägerschaft Hochsauerland rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern: Fahrbahnränder genau beobachten, Wildwechselschilder beachten, Sicherheitsabstand einhalten bei Anblick eines Rehes und mit weiterem Wild rechnen.

Wenn Wild auf die Straße wechselt, ist zu folgendem Vorgehen zu raten: Geschwindigkeit reduzieren, hupen, abblenden, nachfolgenden Verkehr beachten, an den eigenen Schutz denken. Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher als ein Seitenaufprall gegen einen Baum.

Wenn es zu einem Unfall kommt und Sie ein Tier angefahren oder überfahren haben: umgehend anhalten, Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, das Wild kennzeichnen (Warndreieck, Blinklicht), den Unfallort markieren, die Polizei informieren, Jagdausübungsberechtigten informieren über die Polizei. Den Wildunfall sollte man sich durch Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.

Warnreflektoren an Straßen

In den Jahren 2015/2016 sind laut DJV-Wildunfallstatistik allein in NRW 26 240 Rehe im Straßenverkehr getötet worden. Jäger ergreifen Maßnahmen, wie das Anbringen von Wildwarnreflektoren und die Sensibilisierung der Autofahrer, um die Unfallgefahr zu minimieren.

„Anders als in Frühjahr und Herbst, wo die Unfallgefahr durch Dämmerung und Zeitumstellung steigt, bewegen sich die Rehe während der Paarungszeit häufig tagsüber und queren nicht selten stark befahrene Straßen,“ warnt Heitzig.

Tod durch innere Verletzungen möglich

Auch wenn das angefahrene Tier weiterläuft und keine Verletzungsspuren zu sehen sind, kann es an inneren Verletzungen qualvoll zu Tode kommen. „Hierfür haben Jäger speziell ausgebildete Hunde, mit diesen wird dann nach dem verletzten Tier gesucht,“ erklärt die Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Es gilt also, dass jeder Wildunfall zu melden ist. Dies ist auch eine gesetzliche Pflicht.

Auch ein totes Tier darf nicht einfach eingepackt und selbst entsorgt werden oder gar auf dem eigenen Teller landen. „Das Wild darf sich nur der jeweilige Jagdausübungsberechtigte aneignen, alles andere erfüllt den Tatbestand der Jagdwilderei und ist eine Straftat,“ ergänzt Heitzig.

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