Medebach/Arnsberg. . Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt haben im Fall um die Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen eine 29-jährige HSK-Jugendamtsmitarbeiterin wird in eine neue Runde gehen. Sowohl die Angeklagte über ihren Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das vergangene Woche gefällte Urteil des Amtsgerichtes Medebach eingelegt. Das hat Dr. Johannes Kamp, Sprecher des Landgerichts Arnsberg, am Freitag bestätigt.
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Nachdem ein zweijähriger Junge 2014 den Hungertod gestorben und seine neun Monate alte Schwester fast an Mangelernährung gestorben war, hatte die Staatsanwaltschaft die Jugendamtsmitarbeiterin angeklagt, ihren Kontrollpflichten bei beiden Kindern nicht hinreichend nachgekommen zu sein. Das Gericht hatte diese Ansicht nach viertägiger Verhandlung geteilt und die Sozialarbeiterin zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 4200 Euro an das westfälische Kinderdorf verurteilt.
„Offenkundige Rechtsfehler“
Von „offenkundigen Rechtsfehlern“ und „nicht nachvollziehbaren Einschätzungen“ hatte Verteidiger Thomas Mörsberger gesprochen und schon nach der Verhandlung Berufung angekündigt. Dass auch die Staatsanwalt gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, begründet Staatsanwalt Klaus Neulken mit dem Strafmaß. Er hatte neun Monate Haft auf Bewährung gefordert. Für ihn ist nach wie vor klar, dass die Frau nichts unternommen habe, um das Wohl der Kinder zu schützen. Einen Termin vor der Berufungskammer des Landgerichtes gibt es noch nicht.
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