Erndtebrück. Der Zutritt zum Derby zwischen dem TuS Erndtebrück und den SF Siegen ist nur mit Karte aus dem Vorverkauf möglich. Schulstraße wird gesperrt.
Aufgrund der gegenwärtigen besonderen Situation steht für das bevorstehende Oberliga-Derby zum Auftakt der Fußballsaison 2020/21 zwischen dem TuS Erndtebrück und den Sportfreunden Siegen am Sonntag, 6. September, 16 Uhr im Erndtebrücker Pulverwaldstadion nur ein begrenztes Kontingent Eintrittskarten zur Verfügung.
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Für Heimfans sind diese am Mittwoch, 2. September, ab 8 Uhr bei Lotto Stöcker in Erndtebrück erhältlich.
Jede Karte kostet 7,50 Euro – es gibt keine Ermäßigungen. Der Preis ist der Mittelwert zwischen dem regulären und dem ermäßigten Eintrittspreis. Aufgrund der Corona-Schutzverordnung dürfen sich maximal 330 Personen auf dem Gelände aufhalten, diese Zahl inkludiert jedoch die Spieler und Betreuer, die Verantwortlichen, die Ordner, die Kassierer, Verpflegungspersonal etc. Demzufolge müssen entgegen der üblichen Vorgehensweise auch Kinder und Jugendliche eine Eintrittskarte erwerben. Niemand wird das Gelände ohne gültige Eintrittskarte betreten dürfen. Pro Person dürfen max. vier Tickets erworben werden. Zu jedem Ticket wird ein Kontaktdatenformular ausgehändigt. Dieses muss am Spieltag ausgefüllt mitgebracht und am Eingang abgegeben werden, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
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Wie bei allen öffentlichen Veranstaltungen gilt auch bei diesem Spiel Maskenpflicht beim Eingang und den Verpflegungsstellen sowie die absolute Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands. Wer im Vorverkauf kein Ticket erworben hat, wird dringend gebeten, die Sportanlage am Spieltag ab 14 Uhr nicht zu besuchen.
Schulstraße wird gesperrt
Im Anschluss an die im Vorfeld ab 12 Uhr stattfindende Bezirksliga-Partie wird die Sportstätte nach Abpfiff ab 14 Uhr komplett geräumt. Für das Oberliga-Derby wird der Eingang ab 15 Uhr geöffnet. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch die Schulstraße im Bereich zwischen Schützenhalle und Sportgelände gesperrt ist.
Der TuS Erndtebrück bedauert diese Einschränkungen sehr, ist aber verpflichtet die Gesetzeslage umzusetzen und die Corona-Schutzverordnung einzuhalten, was ohne die vorgenannten Maßnahmen nicht möglich ist.