Hüingsen. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gibt es bereits einen Nachholtermin. Der ist jedoch nicht in Stein gemeißelt.

Am Freitag wurde in den Online-Mitteilungen des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen das Urteil des Bezirkssportgerichtes 4 nach dem Spielabbruch der Partie des TuS Neuenrade gegen die Sportfreunde Hüingsen veröffentlicht. Das Rechtsorgan entschied, dass die abgebrochene Partie neu angesetzt werden soll. Ein Urteil, das in den vergangenen Tagen für viel Unverständnis in der Kickerszene Südwestfalens sorgte.

Die Sportfreunde Hüingsen führten bekanntlich zum Zeitpunkt des Abbruches mit 5:1, es gab drei Platzverweise gegen Neuenrade und Hüingsen bekam einen Elfmeter zugesprochen - und das alles vier Minuten vor dem Ende.

Urteil noch nicht rechtskräftig

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Das veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sorgt der Staffelleiter für ein Novum und hat die Partie bereits für Donnerstag, 12. Mai, neu angesetzt. Die Partie soll um 19.30 Uhr im Neuenrader Waldstadion angepfiffen werden. Ein Vorgang, der Widerspruch hervorruft, denn die Sportfreunde Hüingsen haben noch die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen - bis Montag, 9. Mai - Einspruch gegen die Entscheidung des Sportgerichtes einzulegen.

„Solange die Sportfreunde Hüingsen keinen Einspruch gegen das Urteil erheben, bleibt das Spiel für den 12. Mai angesetzt“, sagt Staffelleiter Michael Krauthausen auf Nachfrage der WP. Dass das Urteil vom Freitag ja noch gar nicht rechtskräftig sei, scheint keine Rolle zu spielen. „Gibt es einen Einspruch, kann das Spiel auch wieder abgesetzt werden“, sagt der Ligen-Chef. Eine Vorgehensweise, die schwer nachzuvollziehen ist.

Hüingser bleiben gelassen

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Im Hüingser Ohl bleiben die Verantwortlichen gelassen. „Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen und die entsprechenden Gebühren bezahlen. Mehr gibt es von uns nicht zu hören, da es ein schwebendes Verfahren ist“, sagt Uwe Hausherr, der Sportliche Leiter der Sportfreunde.