Balve. Das geplante Musik-Konzert in Düsseldorf erstaunt auch die Organisatoren vom Balve Optimum. Balves Bürgermeister wehrt sich aber gegen Kritik.
Rosalie Freifrau von Landsberg-Velen hob ratlos die Schultern und fragte: „Was soll ich dazu sagen?“ In Düsseldorf darf – Stand jetzt – Anfang September ein Musik-Konzert vor 13.000 Zuschauern über die Bühne gehen. Das Longines Balve Optimum hingegen wird vom 18. bis 20. September nur in einer deutlich abgespeckten Version ohne die Deutsche Meisterschaft im Springreiten stattfinden. Weil die Stadt Balve im Gegensatz zur Stadt Düsseldorf eine Ausnahme von der Corona-Schutzverordnung verweigerte? Das – sieht Balves Bürgermeister Hubertus Mühling anders.
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Ein Hygiene- und Sicherheitskonzept für ein Optimum mit 1000 Zuschauern habe man den zuständigen Behörden vorgelegt, „wir bedauern sehr, dass wir sie nicht überzeugen konnten“, sagte von Landsberg-Velen in der Pressemitteilung, in der vor kurzem das Aus für das Optimum in (fast) gewohnter Form verkündet wurde. Statt des internationalen Reitturniers wird bekanntlich lediglich die DM im Dressurreiten durchgeführt.
Eine Frage des Paragrafen
Hubertus Mühling sieht seine Verwaltung allerdings nicht in der Rolle des Spielverderbers und wies auf Nachfrage auch auf einen entscheidenden Unterschied zum geplanten Konzert in Düsseldorf hin. „Zum einen hat die Stadt Balve das Hygienekonzept der Turniergemeinschaft Balve nicht zu genehmigen, da es sich hier um eine Verordnung handelt, die der Veranstalter zu beachten hat“, erklärte Mühling in puncto Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Und: „Zum Anderen ergibt sich der Unterschied zwischen der Reitsportveranstaltung in Balve-Wocklum zu einem möglichen Konzert in Düsseldorf ebenfalls aus der Verordnung.“
Dort unterliege eine Musikveranstaltung dem Paragraf 8 „Kultur“. Hierin seien Veranstaltungen dem Grunde nach erlaubt, die ab 300 Zuschauern ein entsprechendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegten. Eine Berufsreitsportveranstaltung oder deren Wettbewerb unterliege dem Paragraf 9 „Sport“. „Hierin ist eindeutig geregelt, dass diese Wettbewerbe beziehungsweise die Wettbewerbsanlagen durch bis zu 300 Zuschauer betreten werden dürfen und Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz und so weiter zu treffen sind“, erklärte Mühling.
Ausnahmen – sieht Paragraf 9 der aktuellen Verordnung nicht vor.
„Diese Regelungen sind sehr eindeutig und wurden auch so eindeutig der Turniergemeinschaft vermittelt“, sagte Bürgermeister Hubertus Mühling: „Insofern ist es sachlich falsch, wenn von einer „Nichtgenehmigung“ des Reitturniers in Balve-Wocklum gesprochen oder geschrieben wird.“