Kreis Olpe. Unter diesen Bedingungen darf auf den Plätzen im Kreis wieder trainiert werden.

Der Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen kann seit dem 1. Juni wieder starten. Zumindest theoretisch, wenn die Beteiligten sich an die Hygieneregeln halten, die der Landessportbund NRW ausgegeben hat. Der Kreisfußballausschuss hat nun die Vereine über die einzelnen Regeln informiert, die eingehalten werden müssen, um wieder ins Fußballtraining zu starten.

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16 Punkte umfasst das Dokument, das in den kommenden Monaten maßgeblich sein wird, um überhaupt wieder auf den Platz zu gehen. Hartmut Baßenhoff, Vorsitzender des Kreisfußballausschusses informiert darin die Vereine, dass ein eigenes Hygienekonzept nur für den Wettkampfbetrieb notwendig sei.

„Somit sind für die Wiederaufnahme der Trainings auf dem Sportplatz dem Gesundheitsamt des Kreises Olpe oder den kommunalen Ordnungsämtern keine Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorzulegen, die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften durch alle Sportler und sonstigen Beteiligten reicht aus“, schreibt Baßenhoff den Vereinen.

Die Verhaltensregeln im Überblick:

1. Das Vereinsheim bleibt geschlossen – Ausnahme: Zugang zu Toiletten und Waschbecken;

2. Trainingsteilnehmer kommen umgezogen auf das Sportgelände;

3. Trainer/Betreuer erstellt Teilnehmerliste vor jedem Training;

4. Betreten und Verlassen des Sportplatzes erfolgt einzeln unter Desinfektion der Hände;

5. Trainer/Betreuer informieren die Spieler über die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln;

6. Nutzung und Betreten des Sportplatzes ausschließlich, wenn eigenes Training geplant ist;

7. Direkt nach dem Training ist das Trainingsgelände zu verlassen. Das Duschen erfolgt zuhause;

8. Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht gestattet;

9. Händedesinfektion vor und direkt nach der Trainingseinheit;

10. Keine körperlichen Begrüßungsrituale durchführen;

11. Mitbringen einer Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde (mit Spielernamen, damit diese nicht verwechselt werden kann);

12. Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld;

13. Kein Abklatschen, in den Arm nehmen und gemeinsames Jubeln;

14. Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen;

15. Vermeiden von Zweikampfübungen;

16. Trainingsspiel innerhalb der Trainingseinheit mit maximal „5 gegen 5“ seit dem 1. Juni wieder möglich (maximal 10 Personen je Gruppe).

Hygienebeauftragten ernennen

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Außerdem empfiehlt der Kreisfußballausschuss den Vereinen, einen Hygienebeauftragten zu ernennen. Baßenhoff warnt ausdrücklich davor, die Regeln nicht einzuhalten. „Nach wie vor besteht Ansteckungsgefahr. Wir alle sind aufgefordert, mit dieser Corona-Situation verantwortungsbewusst umzugehen und die Vorgaben strikt einzuhalten.“

Die Vereine gehen unterschiedlich mit den Vorgaben um. So haben einige Mannschaften beschlossen, weiterhin von einem geregelten Trainingsbetrieb Abstand zu halten, während andere Klubs es kaum erwarten können, endlich wieder auf den Platz zu gehen.