Hagen. Fans von Phoenix Hagen kritisierten die Behörden, weil Jamel McAllister vor dem Kirchheim-Spiel keine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Zurecht?
Von „Bürokratie-Irrsinn“ war die Rede, von „Behörden-Tetris“ und sogar von „Schikane“: Dass Basketball-Zweitligist Phoenix Hagen wenige Tage vor dem Auswärtsspiel in Kirchheim für den kurzfristig verpflichteten US-Spieler Jamel McAllister (26) keine Arbeitsgenehmigung erwirken konnte, brachte so manchen Fan des Klubs in Rage. Vor allem auf der Phoenix-Facebookseite herrschte seitens einiger Kommentatoren ein scharfer Ton gegenüber den Behörden. Dass Phoenix die Partie in Kirchheim ohne McAllister mit nur einem Punkt verlor, trug nicht nur Beruhigung der Fan-Gemüter bei.
Die Chronologie der Ereignisse: Phoenix verpflichtete am vergangenen Mittwoch, 14. Februar, den US-Amerikaner Jamel McAllister, der kurz zuvor noch beim SV Haspe 70 unter Vertrag stand. Am Samstag, 17. Februar, hätte der Importspieler nach Ansinnen des ProA-Ligisten eingesetzt werden sollen. Weil McAllister als Nicht-EU-Ausländer in ein neues Arbeitsverhältnis wechselte, musste auch eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden, denn: Die Grundlage für eine Arbeitserlaubnis ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Und ohne Arbeitserlaubnis gibt es in der 2. Bundesliga keine Spielberechtigung.
Phoenix reichte den Antrag am Tag der Verpflichtung beim Hagener Ausländeramt ein, doch die Papiere gehen von dort aus per E-Akte an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit - in diesem Fall liegt die ZAV-Außenstelle in Duisburg. „Die wiederum prüft, ob sie den Fall schon ad-hoc entscheiden kann oder ob sie von uns noch ein Votum wie die Prüfung der Üblichkeit der Arbeitsbedingungen benötigt“, erläutert Ulrich Brauer, Pressesprecher der Hagener Agentur für Arbeit. „Sollte Letzteres der Fall sein, wird der örtliche Arbeitgeberservice eingeschaltet. Dieser entscheidet sehr zeitnah, in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Anschließend geht dies zurück über die ZAV wieder an die örtliche Ausländerbehörde, die letztlich die Arbeitsgenehmigung erteilt.“
Verfahren komplexer geworden
Brauer könne den Frust einiger Phoenix-Fans nachvollziehen, aber die Ämter hätten sich nun mal an die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prozesse zu halten. Brauer: „Vor einigen Jahren war das Verfahren wesentlich einfacher und die Arbeitsagentur unmittelbar zuständig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Arbeitsverträge nachvollziehbar waren, konnte die Arbeitsgenehmigung sofort erwirkt werden. Heutzutage ist das nicht mehr möglich, das Verfahren ist komplexer geworden – daran können wir auch nichts ändern.“ Überdies sei der Fall eines US-amerikanischen Berufssportlers, der den Arbeitgeber wechselt, ein Ausnahmefall. „Im Idealfall kann es sein, dass solch ein Fall innerhalb von 48 Stunden erledigt ist, aber das ist nicht die Regel“, sagt Brauer. „Ich würde keinem Profisportverein empfehlen, eine Arbeitsgenehmigung erst drei Tage vor einem Spieltag zu beantragen.“
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Für Phoenix Hagen ist es ärgerlich, dass McAllisters Arbeitserlaubnis nicht rechtzeitig vor dem Kirchheim-Spiel erwirkt werden konnte - aber „kein Skandal“, findet Geschäftsführer Martin Schmidt. „In der Regel, so unsere Erfahrung, dauert es zwei bis drei Tage, bis die Arbeitserlaubnis final erteilt wird. Bei Aaron Thompson hat es in der vergangenen Saison sogar nur einen Tag gedauert. Aber wir machen niemandem einen Vorwurf, dass es diesmal nicht rechtzeitig gelungen ist“, will Schmidt die Behörden aus der Schusslinie nehmen. „Wir haben gute Kontakte zu den Hagener Ämtern und wir wissen, dass sie in solchen Angelegenheiten ihr Möglichstes für uns tun.“
Bislang liegt Phoenix die Arbeitserlaubnis immer noch nicht vor. Der zeitliche Druck hält sich noch im Rahmen: Erst am 1. März steht das nächste Phoenix-Spiel an.