Hagen. 2G oder doch 3G? Für große Verwirrung sorgten verschiedene Statements bei den heimischen Sportlern. Wir geben einen Überblick.

Wer darf am Wochenende am Betrieb des Amateursports teilnehmen? Diese Frage beschäftigte die Vereine und Mannschaften in Hagen vor dem Wochenende. Denn der Landessportbund (LSB) Nordrhein-Westfalen gab am Donnerstag bekannt, dass für Teilnehmende im Profi- und Amateursport die 3G-Ausnahmeregelung gelte. Also Rolle rückwärts von 2G?

PCR-Test ermöglicht Teilnahme am Spielbetrieb

Für Trainer und Betreuer gelte die 3G-Regelung(geimpft, genesen, getestet) ebenso wie für aktive Sportler ab 16 Jahre: Diese könnten mit PCR-Test am Spielgeschehen teilnehmen, so der LSB. „Es hat lange gedauert, bis eine rechtssichere Interpretation vorlag, diese musste richtig ausgelegt werden. Es gilt 3G, aber eben nur mit PCR-Test.

Am Ende kommt das aber aufs Selbe heraus wie 2G – wer kann es sich denn leisten, regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Menschen mit dem PCR-Test zu testen“, erklärte Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des LSB, im Gespräch mit unserer Zeitung. Einer der Gründe sei, dass Arbeitnehmer im Arbeitsalltag mit 3G arbeiten. „Dann kann man schwer hingehen und Leute, die im Verein arbeiten, ob Übungsleiter oder Ehrenamtliche, auf 2G limitieren. Übungsleiter werden wie Arbeitnehmer behandelt.“

Stadt Hagen sieht die Regelung anders

Doch die Stadt Hagen sieht das anders, wie Karsten-Thilo Raab, Leiter des Servicezentrum Sport auf Nachfrage sagte: „In der Tat ist die neue Verordnung an dieser Stelle etwas verwirrend. Wir haben dies über den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung noch einmal mit der Bezirksregierung geprüft“, so Raab, der der Auslegung des Landessportbundes widerspricht: „Die Sportausübung ist NUR mit 2G möglich. Ausnahme sind hier Kinder bis 15 Jahren, die aufgrund der Schultestungen von dem Nachweis befreit sind. Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt ebenfalls 2G. Die vom Land definierten 3G-Ausnahmen für die Sportausübung gelten NICHT für den Amateurbereich.“

Nur bei Trainern und Übungsleitern, die nicht nachweislich vollständig immunisiert sind, genüge ein aktueller Test (Antigen: 24 Stunden, PCR: 48 Stunden). Zudem müssen diese während des gesamten Trainings- beziehungsweise Übungs- oder Wettkampfbetriebs eine Maske tragen.

Ergänzende Erlassung

Dem stimmte die Bezirksregierung Arnsberg auch zuerst zu, wie Christoph Söbbeler, Leiter der Pressestelle, bestätigte, doch eine „ergänzende Erlassung“ brachte noch einmal neuen Wind in die Angelegenheit: „Nach der neusten Fassung der Corona-Schutzverordnung heißt es nun, dass die 2G-Regelung gilt, es aber Ausnahmen gibt“, so Söbbeler. So dürfen Sportler, die an offiziellen Wettkämpfen in Ligen teilnehmen, deren Fachverbände dem Landessportbund oder dem DOSB angegliedert sind, mit einem PCR-Test weiterhin am Spielgeschehen teilnehmen.

Ob die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch machen wird und am Wochenende auf den Plätzen und in den Hallen die 2G-Regelung gilt, ließ sich bis Redaktionsschluss nicht mehr erfahren.