Hagen. Sportlich steht die Entscheidung welcher Verein in die 2. Handball-Bundesliga aufsteigt noch aus. Die Anträge sind allerdings schon gestellt.
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Bewegung in der 3. Handball-Bundesliga. Nach Monaten des Stillstands gab der Deutsche-Handballbund (DHB) bekannt, wie mit der Liga weiter verfahren wird. Interessierte Mannschaften können sich für eine Aufstiegsrunde anmelden (wir berichteten). Doch was beinhaltet ein solcher Lizenzantrag? Michael Neß, Geschäftsführer Finanzen beim VfL Eintracht Hagen, gibt einen kleinen Einblick.
1 Michael Neß, bis zum heutigen 1. März müssen die Drittliga-Vereine, die einen Aufstieg in die zweite Bundesliga anpeilen, ihre Anträge eingereicht haben. Können Sie einen kleinen Einblick geben, was dort alles enthalten sein muss?
Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Im ersten muss beispielsweise der Lizenzantrag zweifach gestellt sein, eine Vertretungsvollmacht vorliegen, ein Schiedsvertrag, die infrastrukturelle Verordnung und eine Bankbürgschaft enthalten sein, um einen Teil der insgesamt 45 Seiten zu benennen.
2 Also wird im Anschluss noch ein zweiter Teil abgeschickt?
Genau, mit diesem kann ich anfangen, sobald er vorliegt. Allerdings erhält man ihn erst, nachdem man den ersten Teil an den Verband übermittelt hat.
3 Die Frist endet heute, wann haben Sie die Unterlagen eingereicht?
Ich hatte sie schon Ende Januar fertig und habe schon die Bestätigung, dass alles eingegangen ist. Wir sind damit auf der sicheren Seite. Allerdings muss man auch sagen, dass wir uns quasi schon länger im Zweitliga-Modus befinden. Auch wenn die zweite Liga noch einmal professioneller ist, sind es die Planungen, die wir das gesamte Jahr über schon ausarbeiten und die wir in einer Kurzform sowieso schon erfüllen. Daher gebe ich die Anträge auch mit der Gewissheit ab, dass wir alle Auflagen erfüllen und eine Lizenz erhalten.
Mit Michael Neß sprach Linda Sonnenberg