Hagen. Eigentlich ist die Sachlage klar, aber die Debatte über den Standort für einen neuen Kunstrasen in Hagen lässt die Lokalpolitik nicht kalt.
Im Disput um den richtigen Standort für den nächsten Kunstrasenplatz in der Stadt Hagen kehrt keine Ruhe ein. Nach wie vor herrscht in der Kommunalpolitik Uneinigkeit darüber, ob im Stadtbezirk Haspe oder in Hohenlimburg der Schuh heftiger drückt, also der Bedarf der örtlichen Fußballmannschaften größer ist.
Das Dilemma ist schnell erklärt: Die Verwaltung und eine Mehrheit der Hagener Ratsfraktionen will den nächsten Kunstrasenplatz in Haspe bauen lassen. Dies soll im Jahr 2025 geschehen. Erst danach, im Jahr 2029, soll in Hohenlimburg der nächste Kunstrasenplatz erstellt werden. Die Verwaltung verweist auf die Vergaberichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine klare Vorgehensweise vorschreibt. Gemessen an den darin festgelegten Kriterien, zu diesem Entschluss kam das städtische Servicezentrum Sport (SZS), muss der Zuschlag als Nächstes an den Stadtbezirk Haspe gehen. Dass es in beiden Stadtgebieten Bedarf für einen weiteren Kunstrasen gibt, steht außer Frage - das haben nicht nur die heimischen Sportvereine, sondern auch Lokalpolitiker immer wieder betont und in diversen Ausschüssen lebhaft nach außen getragen.
Antrag sollte mehr Zeit verschaffen
Nach vielen Debatten über die Standortfrage haben die Bürger für Hohenlimburg (BfH) und die CDU kürzlich einen Antrag gestellt, der im Sport- und Freizeitausschusses behandelt wurde. Ziel des Vorstoßes war, mehr Zeit für die Abwägung von Argumenten zu gewinnen und zudem weitere Informationen zu den Optionen zu sammeln.
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„Die Verwaltung wird gebeten, die vier aktuell zur Debatte stehenden Varianten für die Realisierung eines Kunstrasenplatzes in Hohenlimburg bzw. Haspe an den Standorten Ostfeld, Erich-Berlet-Stadion (jetziger Naturrasenplatz), Freiheitsplatz und Bezirkssportanlage Haspe im Detail vorzustellen und dabei die aus ihrer Sicht bestehenden Vor- und Nachteile einer jeden Variante darzustellen“, hieß es im Antrag. Ebenso sollte erläutert werden, warum ein zusätzlicher Kunstrasenplatz auf dem ehemaligen Wellenbadgelände Kirchenberg als nicht realisierbar eingestuft wurde.
„Was Sie verlangen, ist eine bauliche Bewertung, die so zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen ist. Die Vergaberichtlinie, die wir als Grundlage für die Entscheidung haben, richtet sich nach sportlichen Kriterien.“
Richtlinie richtet sich nach sportlichen Kriterien
Beim SZS um den Amtsleiter Karsten-Thilo Raab löste dieser Vorstoß Irritationen aus: „Wir waren uns doch einig, dass wir an beiden Standorten Bedarfe haben. Was Sie (Antragsteller, Anm. d. Red.) verlangen, ist eine bauliche Bewertung, die so zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen ist. Die Vergaberichtlinie, die wir als Grundlage für die Entscheidung haben, richtet sich nach sportlichen Kriterien“, sagte Raab.
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Der Ausschussvorsitzende Dietmar Thieser fasste zusammen: „Die bisherige Beschlusslage war, dass die Verwaltung eine Vorlage vorbereitet und wir dann darüber abstimmen. Wenn wir dies hier beschließen, dann konterkarieren wir die bisherige Beschlusslage“, so der SPD-Mann, der sich damit gegen den Antrag von BfH und CDU aussprach: „Bisher hatten wir eine klare Linie, die war durchschaubar und nachvollziehbar. Ich würde vorschlagen, dass wir dabei bleiben.“
Die Abstimmung im Sportausschuss war eindeutig: Eine breite Mehrheit des Gemiums lehnte den Antrag (bei vier Enthaltungen, 13 Contra- und zwei Pro-Stimmen) ab. Bis zur nächsten Ausschusssitzung am 18. September soll es eine Ausschussvorlage mit weiteren Planungsschritten für die konkrete Umsetzung geben. Mit einem Baustart ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen. Im Mittelpunkt der Planung, das wurde durch die Abstimmung im Sport- und Freizeitausschuss deutlich, steht weiterhin der Standort Haspe.