Hagen. Der Streit zwischen Phoenix Hagen und David Lopez landete vor Gericht. Nun zahlt der Basketball-Klub dem Physiotherapeuten einen Vergleichsbetrag.

Als „unrühmlich“ bezeichnete David Lopez mal sein Ausscheiden bei Phoenix Hagen. Mittlerweile ist es über ein Jahr her, dass der Basketball-Zweitligist sich von seinem langjährigen Physiotherapeuten trennte. Doch dieses Beziehungsende blieb nicht ohne juristisches Nachspiel: David Lopez verklagte Phoenix – bzw. das Unternehmen Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA –, weil ihm nach seinen Angaben erhebliche Umsätze weggebrochen seien. 20.000 Euro Entschädigung wollte der Physiotherapeut geltend machen. Vor dem Landgericht Hagen einigten sich nun beide Parteien in der Zivilsache auf einen viel geringeren Geldbetrag.

Lopez 19 Jahre lang bei Brandt & Phoenix Hagen

19 Jahre lang war David Lopez für Brandt und Phoenix Hagen als Physiotherapeut tätig. Er kümmerte sich um verletzte Spieler, erlebte auf und abseits des Feldes die Tief- und Höhepunkte der Basketballer mit. Doch im Verlauf der Saison 2020/21 kam es zu Spannungen und schließlich zur Trennung. Phoenix kündigte das Vertragsverhältnis, das bis zum 31. Mai 2022 Gültigkeit besitzt: „Ich bin bei Phoenix unrühmlich ausgeschieden“, vertraute sich Lopez im Dezember 2021 unserer Redaktion an.

Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich machte: Dass er auch eine satte Schadensersatzklage eingereicht hatte. Er habe, so Lopez, aufgrund von Vertragsverletzungen gravierende Umsatzeinbußen in seiner Physiopraxis zu verzeichnen. Als Therapeut der Basketball-Mannschaft sei seinerzeit mit ihm vereinbart worden, dass therapeutisch zu behandelnde Phoenix-Spieler, falls erforderlich, als Patienten zu seinem Unternehmen „Pro Physio“ geschickt werden sollten. Eine Absprache, die in der Branche gängig ist, seitens Phoenix Hagen aber in der Spielzeit 20/21 nicht mehr eingehalten worden sei.

Ein Bild aus vergangenen Tagen: David Lopez und Dr. Helmut Queckenstedt helfen Dominik Spohr (2017).
Ein Bild aus vergangenen Tagen: David Lopez und Dr. Helmut Queckenstedt helfen Dominik Spohr (2017). © Unbekannt | Michael Kleinrensing

Phoenix tauscht den Physiotherapeuten

„Phoenix Hagen, vor allem der Trainer, wollte offensichtlich mit einem anderen Physiotherapeuten zusammenarbeiten, und man hat nicht mit offenen Karten gespielt, sondern mich angelogen“, schilderte Lopez gegenüber unserer Redaktion. In ihrer Klageerwiderung wies Phoenix Hagen die Behauptung, man habe Spielern angeordnet, sich nicht von Lopez behandeln zu lassen, entschieden zurück. Es seien autonome Entscheidungen der zu behandelnden Basketballer gewesen, sich von anderen Physiotherapeuten betreuen zu lassen. Außerdem habe es zu Beginn der genannten Saison „ein unter Zeugen durchgeführtes Gespräch mit den Spielern gegeben, bei dem sie auf die Möglichkeit zur Behandlung bei Lopez hingewiesen wurden“, erklärte Jörg Bähren, Leiter Kommunikation von Phoenix Hagen, auf Anfrage. Daraufhin erwidert Lopez: „Das stimmt so nicht. Spieler und ehemalige Spieler haben mir in Gesprächen gesagt, dass diese Aussagen nicht zutreffen.“

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Phoenix Hagen erklärt in einem Statement an unsere Redaktion, dass der Wechsel von Lopez zum neuen Physiotherapeuten Jonas Müller-Preuß von der Hagener Praxis KÖ40 „im Zuge der personellen Umstrukturierung“ geschehen sei. Mit dem Engagement von Müller-Preuß, der zuvor bereits als Athletiktrainer bei Phoenix Hagen tätig war, wollte man auf eine „ganzheitliche Betreuung“ der Profibasketballer setzen. „Damit einher ging, dass die Situation vertrauensvoll mit Hr. Lopez erörtert sowie die Zusammenarbeit anschließend ausgesetzt und formell zu diesem Sommer aufgekündigt wurde, während alle für 2021/2022 Phoenix-seitig vereinbarten Leistungen erbracht wurden.“

Formell endet der Vertrag zwischen dem Basketball-Klub und dem Physiotherapeuten am 31. Mai 2022.

Beide Parteien einigen sich auf geringeren Betrag

Persönliche Differenzen zwischen David Lopez und den handelnden Personen von Phoenix Hagen spielten vor dem Landgericht Hagen nur eine Nebenrolle. Im Zivilverfahren mit dem Aktenzeichen 2 O 298/21 ging es ums Geld. Zur Ermittlung der Schadenshöhe hatte Kläger Lopez allerdings den entgangenen Umsatz anstatt des entgangenen Gewinns berechnet. Dadurch schienen die verlangten 20.000 Euro als übertrieben. Diese ursprüngliche Forderung lag „um ein Vielfaches höher, was vom Gericht als völlig überzogen und unrealistisch eingestuft wurde“, so Bähren.

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Auf einen Vergleichsbetrag in Höhe von 4500 Euro einigten sich schließlich beide Parteien. „Der festgelegte Betrag liegt sogar noch unter der durch den Richter ursprünglich angesetzten Höhe, was wir abschließend als fair empfinden. Mit der Einigung legen wir die Angelegenheit nun zu den Akten“, so Jörg Bähren abschließend. Zumindest hier stimmt David Lopez Phoenix Hagen zu: „Ich hoffe jetzt, dass wir das Thema ad acta legen können.“ Den Vergleichsbetrag werde er an die Opfer des Ukraine-Kriegs spenden.