Menden. Das Sportgericht hat ein Problem, wenn Spieler zum Zeitpunkt der Verhandlung keinen Verein mehr angehören.
Der Spielabbruch in der Kreisliga A-Partie zwischen der Iserlohner TS und Olympos Menden am 3. Oktober sorgte für einige Schlagzeilen. Die Mendener handelten konsequent und trennten sich bereits einige Tage später von den vermeintlichen Auslösern. Dieses eigentlich richtige Verhalten des Vereins stellt nun das Kreissportgericht vor Probleme.
Rückblick: Sportlich war das Spiel auf dem Kunstrasenplatz an der grünen Talstraße längst entschieden. Antonio Orfano brachte Olympos mit einem Doppelpack 3:1 in Führung. Zehn Minuten vor dem Ende hatten die Mendener die drei Punkte so gut wie sicher. Doch dann brach die folgenreiche 80. Minute an, als nach einem Zweikampf die Emotionen hochschlugen und es zu Auseinandersetzungen zwischen den Spielern beider Mannschaften kam.
Nach zwei Roten Karten gegen die vermeintlichen Täter eskalierte die Situation abermals, als beide Spieler zurück auf dem Weg in die Kabine waren und sich noch weitere Spieler und Zuschauer an der Situation beteiligten. Der Schiedsrichter brach das Spiel nach den Vorkommnissen ab und fertigte einen Sonderbericht an. Das Kreissportgericht des Fußballkreis Iserlohn hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. Eine mündliche Verhandlung ist für den kommenden Montag, 8. November, im Gasthof Hünnies in Lendringsen einberufen.
Wurden die Spieler wirklich ausgeschlossen?
Das Problem: Unmittelbar nach den Vorfällen hat sich Olympos Menden von den drei beteiligten Spielern getrennt. Sie sind seitdem also vereinslos. Von dem Verein war das der richtige Schritt der zeigt, dass sie sich von den Vorfällen distanzieren und dieses Verhalten im Verein nicht dulden. Sportrechtlich macht dieser Schritt die Verhandlung jedoch deutlich schwieriger. Denn wie sollen Spieler sportrechtlich belangt werden, die keinem Sportverein angehören?
„Das ist ein Punkt bei dem wir schon seit Jahren auf die Vereine einwirken und sagen: Trennt euch erst von den Leuten, wenn die abgeurteilt wurden. Das ist eigentlich gang und gäbe“, kennt Kai Schmücker, Vorsitzender des Kreissportgerichts, das Problem der Strafverfolgung von vereinslosen Spielern. „Wer keinem Verein angehört, kann natürlich auch nicht rechtlich belangt werden“, weiß der Oesberner. Das wird auch eine der fundamentalen Fragen sein, die das Kreissportgericht am Montag klären muss. „Diese Frage, inwieweit die Spieler noch im Verein sind, wird Gegenstand der Verhandlung sein“, betont Schmücker und verweist auf das „schwebende Verfahren.“
Videoaufnahmen als Beweismittel fraglich
Schwierig gestaltet sich auch ein anderer Aspekt des Verfahrens: Das Spiel, inklusive des Abbruchs wurde per Livestream von der Kamera am Sportplatz übertragen. Die Aktionen, die zum vorzeitigen Ende führten, sind dort dokumentiert. Die neue Rechts- und Verfahrensordnung, die seit 2017 gilt, gibt den Sportgerichten die Möglichkeit, diese Aufnahmen als Beweismittel in den Verfahren zu nutzen.
„Sie können eingesetzt werden. Müssen sie aber nicht. Ich werde immer versuchen, den Einsatz solcher Beweismittel zu verhindern“, ist Kai Schmücker kein Freund der neuen Möglichkeiten. Seine Begründung ist durchaus nachvollziehbar. „Auf diesen Aufnahmen sieht man nur eine Kameraperspektive und die kann das Geschehen durchaus verfälschen. Deshalb bin ich eher ein Befürworter davon, die Beteiligten in der Verhandlung mündlich anzuhören und daraus ein Urteil zu bilden“, begründet Schmücker seine Haltung.
Der Oesberner wird am kommenden Montag selbst nicht vor Ort sein, er weilt im Urlaub. Den Vorsitz in der Verhandlung führt Schmückers Stellvertreter Mike Nitschke.