Sundern. Das Kreissportgericht des Fußballkreises Arnsberg hat einen B-Liga-Kicker für lange Zeit gesperrt. Grund ist ein übler Vorfall von Spieltag eins.

Lange Sperre in der Fußball-Kreisliga B Arnsberg: Ein Kicker des aktuellen Tabellenachten 2 Korriku Sundern muss für etwa ein Jahr lang zuschauen. Der Grund: Der Fußballer hatte im Zuge eines Gerangels während eines Meisterschaftsspiels einen Gegenspieler am Hals gewürgt.

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Wie der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) nun bekanntgab, hatte sich der üble Vorfall am 13. August am ersten Spieltag der Kreisliga B Arnsberg ereignet. Im Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Tricolore und 2 Korriku Sundern in Sundern-Hachen (Endstand: 3:2-Erfolg für den FC Tricolore) war ein Spieler der Gäste gewalttätig gegenüber einen Gegenspieler geworden.

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Nach Informationen dieser Zeitung hatte sich nach einem Foulspiel auf dem Platz ein Gerangel entwickelt, zu dem der entsprechende Fußballer hinzugekommen war. Während eines Wortgefechtes packte er einen Gegenspieler mit seinen Händen am Hals und würgte ihn. Das Kreissportgericht des Fußballkreises Arnsberg urteilte wegen dieses „tätlichen Angriffs auf einen Gegenspieler“ wie folgt: Der Fußballer ist seit dem 14. August „für die Dauer von insgesamt 30 Spielen (Meisterschaft) gesperrt“ worden.

Sundern: Chance durch die Bewährung

Weiter heißt es: „Die Vollstreckung der Strafe wird ab dem 21. Spiel für den verbleibenden Strafzeitraum von zehn Spielen zur Bewährung ausgesetzt.“ Dem Spieler werde darüber hinaus aufgetragen, „keine erneute sportwidrige Handlung zu begehen, die sich während der Strafzeit oder der Bewährungszeit ereignet und eine neuerliche Strafe von mehr als vier Spielen beziehungsweise einem Monat oder eine Geldstrafe von mehr als 100 Euro zur Folge hat.“ Die Bewährungszeit wird auf den Zeitraum vom 14. August dieses Jahres bis zum 13. August 2024 festgelegt

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Nach Informationen dieser Zeitung hatte sich der entsprechende Fußballer im schriftlichen Verfahren reumütig gezeigt, sein Handeln zugegeben und sich zudem entschuldigt. Dies wirkt sich in Sportrechtsverfahren wie diesem in der Regel strafmildernd aus. In Freundschafts-, Turnier oder Pokalspielen kann der Fußballer für sein Team in der Zeit bis zum kommenden Sommer theoretisch zum Einsatz kommen, die Spielsperre gilt lediglich für den Meisterschaftsbetrieb.

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