Arnsberg/Balve. Nach dem Abbruch in der Kreisliga B Arnsberg hat das Kreissportgericht seine Urteile gefällt. Das Spiel wird gewertet, der Spielervater bestraft

Dass Ulrich Diekmann, Vorsitzender des Kreissportgerichtes des Fußballkreises Arnsberg, im Gespräch mit dieser Zeitung im Nachgang der jüngsten Verhandlung von einer „entspannten Atmosphäre“ unter den Beteiligten sprach, zeigte: In der Vergangenheit hatte das Gremium schon schlimmere Vorfälle besprechen müssen. Gleichwohl hatte auch der jüngste Fall, nämlich der Spielabbruch der am 1. Mai ausgetragenen B-Liga-Partie der Fußballer des FC Tricolore gegen die SG Balve/Garbeck II (wir berichteten), einige Aufklärungsarbeit erfordert.

Arnsberg: Spielervater räumt Fehlverhalten ein

In der am Dienstagabend, 10. Mai, in Neheim anberaumten Verhandlung nach dem Abbruch der Begegnung vor etwa eineinhalb Wochen wurden unter anderem die strafbaren Aktionen des beteiligten Zuschauers bewertet. Der Mann, der sich in der Verhandlung laut Ulrich Diekmann voll geständig zeigte und sein Fehlverhalten „glaubhaft bereut hat“, war im Laufe der Partie über die Bande gesprungen, auf das Feld gelaufen, hatte einen Spieler des FC Tricolore – dieser hatte Sekunden zuvor wenige Meter von ihm entfernt seinen Sohn, der für die SG Balve/Garbeck II spielt, gefoult – am Hals gepackt und zur Rede gestellt.

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Der betroffene Spieler und der Vater des gegnerischen Akteurs warfen sich üble Beleidigungen an den Kopf. Nach einer Rudelbildung brach der Unparteiische die Partie beim Stand von 1:1 ab – offiziell in der 88. Minute. „Der Vater sagte in der Verhandlung, ihm seien die Sicherungen durchgebrannt, da sein Sohn schmerzverzerrt am Boden lag. Er hatte sich mit dem gegnerischen Spieler aber schon damals ausgesprochen“, so Diekmann.

Gleichwohl wurde der Spielervater bestraft: Er erhielt ein Sportplatzverbot auf FLVW-Plätzen für sechs Monate, davon vier Monate auf Bewährung. Weder als Zuschauer, noch als Alte-Herren-Fußballer darf er in dieser Zeit aktiv sein. Zudem wurde er mit einer Strafe von 50 Euro Ordnungsgeld belegt.

Heimteam aus Arnsberg hat in Sundern nicht genügend Ordner

Ebenfalls verhandelt wurde, ob die abgebrochene Partie gewertet oder womöglich neu ausgetragen werden muss. Wie berichtet, hatte der Schiedsrichter seiner Zählweise nach zwar in der 88. Spielminute abgebrochen, doch da er in jeder Unterbrechungspause die Zeit stoppte, „war das Spiel wohl eher in der sechsten oder siebten Minute der Nachspielzeit. Er hat auch in der Verhandlung eingesehen, dass er es so nicht machen sollte“, erklärte Ulrich Diekmann.

Weil nicht ausreichend Ordner am Platz vorhanden gewesen seien, habe auch der Heimverein FC Tricolore seinen Anteil an den Geschehnissen, urteilte das Kreissportgericht – auch wenn der Zuschauer aus den Reihen der SG Balve/Garbeck gekommen war. Das Gremium folgte dem Antrag der Spielgemeinschaft, das Spiel wie gespielt zu werten – demnach ist die offizielle Wertung nun ein 1:1-Remis und jeweils ein Punkt für beide Mannschaften. Der FC Tricolore muss aufgrund der zu geringen Anzahl von Ordnern eine Strafe von 50 Euro Ordnungsgeld bezahlen.