Sauerland. Weil Jugendliche bei den Impfungen bisher nachrangig behandelt wurden, wird der Spielbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen vorerst ausgesetzt.

Die neue 2G-Pflicht im Amateursport hat erste Auswirkungen auf den Spielbetrieb. Wie der Fußball-und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) am Mittwoch bekanntgab, wird der Ligenbetrieb bei den A-und B-Junioren bis Jahresende ausgesetzt. Der Spielbetrieb in allen anderen Altersklassen und im Seniorenbereich soll dagegen wie geplant fortgesetzt werden.

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Hintergrund dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass die neue Corona-Schutzverordnung die Teilnahme am Trainings-und Spielbetrieb nur für geimpfte oder genese Sportler erlaubt. Eine Ausnahme davon gilt lediglich für Kinder und Jugendliche im Alter bis 15 Jahren. „Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen“, heißt es in der neuen Verordnung. Entsprechend gilt die 2G-Pflicht auch für alle jugendlichen Sportlerinnen und Sportler ab 16 Jahren. Die bisher ausreichenden Testungen an den Schulen sind mit der neuen Verordnung nicht mehr relevant.

Training und Freundschaftsspiele bleiben möglich

Da der FLVW aufgrund der noch geringen Impfquote bei den 16-bis 18-Jährigen viele Spielausfälle befürchtet, wird der Spielbetrieb in dieser Altersklasse ausgesetzt. Trainingseinheiten sowie Freundschaftsspiele können unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden. Damit sollen insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht eingeschränkt werden.

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Dennoch kann es auch bei den A-und B-Junioren in den kommenden Wochen bis Jahresende noch zu Pflichtspielen kommen. Dazu benötigt es laut FLVW das einvernehmliche Einverständnis beider Mannschaften. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Darauf hat sich der Jugend-Ausschuss des Verbandes verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für die betroffenen Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war.

„Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.

Die neue Regelung betrifft auch die Wettkämpfe der im FLVW ebenfalls organisierten Leichtathletikvereine.