Sauerland. Um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen, führt NRW eine neue Schutzverordnung ein. Davon betroffen ist auch der Amateursport.

Das Land NRW führt die 2G-Regelung ausnahmslos für alle Sportler ein.

Karl-Josef Laumann bestätigt auf Pressekonferenz explizit die Einführung der 2G-Regelung für den Amateursport.

Situation für junge Sportler undurchsichtig.

Was bereits seit einigen Tagen in der Diskussion war, ist nun Gewissheit. Ab Mittwoch sind im Amateursport nur noch geimpfte oder genesene Sportler und Zuschauer zugelassen. Das verkündete die Landesregierung NRW am Dienstag auf einer Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Im Zuge der neuen Corona-Schutzverordnung ist damit ungeimpften Personen der Zutritt zu den Sportstätten und die Teilnahme an Wettkämpfen untersagt.

Kurze und unmissverständliche Antwort

Kurz und knapp äußerte sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf die Nachfrage, ob die 2G-Regelung nur für Zuschauer oder auch die Sportler im Amateurbereich gelte. „Die Amateursportler sind damit auch gemeint.“ Damit steht fest, dass ab Mittwoch auch alle Sportler einen Nachweis über eine Impfung oder den Status als genesene Person erbringen müssen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht mehr aus.

Inwiefern diese Nachweispflicht kontrolliert und durch die Vereine auch umgesetzt wird, bleibt derweil offen. Klar ist aber, dass diese Verordnung für alle Sportvereine in NRW verpflichtend ist. Die Regelungen der neuen Schutzverordnung gelten laut Laumann unabhängig von Inzidenzen oder Hospitalisierungsraten.

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Die Sportvereine im Hochsauerlandkreis nehmen die neue Regelung an. „Es ist dann jetzt so“, versucht Ilja Keller, Vorsitzender beim SC Neheim die neue Situation zu akzeptieren. Wie konkret die Maßnahmen umgesetzt werden können, ist dabei noch unklar. „Wir müssen uns erst noch sortieren und schauen, was das für unsere Heimspiele und den Spielbetrieb bedeutet“, sagt Tobias Kleffner vom Volleyball-Zweitligisten RC Sorpesee. Auch Stefano Belessis vom TV Schmallenberg will sich nun erst einmal mit seinen Vereinskameraden zurückziehen und Wege finden, wie die neue Verordnung in die Tat umgesetzt werden kann.

Kinder und Jugendliche mit Sonderregelung

Die größte Herausforderung dürfte vor allen Dingen der Spielbetrieb bei Kindern und Jugendlichen sein. Diese galten laut der bisherigen Verordnung durch die Testungen an den Schulen als gesund. In der neuen Verordnung heißt es nun: „Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.“ Damit dürfte auch mit der neuen Verordnung gelten, was bisher galt: Die Tests aus den Schulen reichen für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren aus. Auf Nachfrage bei der Landesregierung gab es dazu keine konkrete Aussage. Ilja Keller möchte trotzdem proaktiv werden. „Wir lassen jetzt Listen durch unsere Trainer erstellen, wer bereits geimpft ist oder als genesen gilt“, so Keller.

Wie mit der neuen Verordnung umzugehen ist, beschäftigt seit Dienstagmittag auch die Funktionäre in den Verbänden. Was passiert beispielsweise, wenn eine Mannschaft mehrere Ausfälle haben sollte, weil nicht alle Spieler oder Verantwortliche über eines der 2G verfügen? „Die Vorgaben sind da ganz klar“, weiß Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) und ergänzt: „Ein Spiel fällt erst dann aus, wenn Infektionen vorliegen, beziehungsweise mindestens drei Spieler in Quarantäne sind.“ Spieler die aufgrund der nun geltenden Vorgaben nicht am Spielgeschehen teilnehmen können, „gelten quasi als gesperrt.“ Im Zweifel müsse der jeweilige Verein dann mit Akteuren aus der zweiten Mannschaft auffüllen.

Bei der Kontrolle der Impfausweise und Genesenbescheide sieht sowohl Schnieders die gastgebenden Mannschaften in der Pflicht: „An den Kontrollen ändert sich ja so gesehen nichts, vorher mussten die Vereine auf 3G kontrollieren, nun haben sie ein G weniger“, sieht Schnieders in dieser Hinsicht keine Probleme.

Handballer machen weiter

Auch im Handball soll der Spielbetrieb bis auf weiteres fortgesetzt werden. „Am Wochenende wird im Bereich des HV Westfalen nach der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung gespielt. Wir hatten am vergangenen Sonntag eine Präsidiumsklausur, in der die Einführung von 2G Thema war, das ist ja jetzt nicht vom Himmel gefallen“, sagt Andreas Tiemann, Vizepräsident Spieltechnik des Handballverbandes Westfalen. Wie es danach weitergeht, sagt Tiemann aber nicht.