Sauerland. Vor allem der Freiluftsport und damit der Amateurfußball im HSK profitiert von den neuen Corona-Regeln. So sieht es für Indoor-Sportler aus.

Die Nachricht kommt überraschend, wird von den heimischen Sportvereinen aber sicher positiv aufgenommen. Trotz steigender Corona-Infektionszahlen gibt es für den Amateursport im HSK in der ab Freitag, 20. August, gültigen Fassung teils erhebliche Erleichterungen.

Vor allem der Freiluftsport und damit der Amateurfußball sowie die Tennisvereine, die mit dem Ferienende in ihre Restsaison starten, profitieren von der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung. In ihr fällt auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 die Registrierungspflicht für Zuschauer weg, sofern die Grenze von 2500 Zuschauern nicht erreicht wird. Der Hochsauerlandkreis liegt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 40,4 (Stand: Mittwoch, 18. August) aktuell in Inzidenzstufe I.

Dass Kontaktdaten bei Überschreiten der 2500er-Marke erfasst werden müssen, spielt auf den Sportplätzen im Hochsauerlandkreis keine Rolle. Selbst bei den anstehenden ersten Spielen und teils auch Derbys in der Bezirksliga 4 müssen Zuschauer nicht mehr per App oder durch das Ausfüllen eines Zettels „einchecken“.

Corona-Regeln im HSK: Draußen geht es auch ohne Test

Wir erinnern uns: Zuletzt hatten sich maximal hundert Personen, die nicht immunisiert, also vollständig geimpft oder genesen waren, auf einer Sportanlage aufhalten dürfen. Darüber hinaus war für diese hundert Personen ein gültiger, also maximal 48 Stunden alter, negativer Coronatest erforderlich. Auch diese Beschränkung entfällt. Im Klartext: Auch ungeimpfte und ungetestete Personen können ohne Testaufwand und künftig möglicherweise anfallenden Testkosten an Freiluft-Sportveranstaltungen teilnehmen oder sie besuchen.

Trotzdem gibt es noch Einschränkungen. Abgesehen davon, dass nach wie vor jeder Bürger aufgerufen ist, die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (AHA-Regeln) zu beachten, gelten in Warteschlangen und Innenräumen weitergehende Spielregeln. Hier ist das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) vorgeschrieben – bei Regelverstößen können vom Ordnungsamt Bußgelder in Höhe von bis zu 150 Euro verhängt werden.

Auch für den Hallensport gibt es Erleichterungen und eine gewisse Planungssicherheit. Der Unterschied zu „draußen“: Sportler und Zuschauer müssen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 entweder immunisiert oder getestet sein – zudem gilt eine Nachweispflicht. Aber: Begrenzungen bei der Gruppengröße und weitere stufenweisen Einschränkungen gibt es auch bei hohen Zahlen nicht mehr.